Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV über Druck und Lieferung der bpb Schriftenreihe
B 17.30 - 9212/18/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
53113 Bonn
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die die Datenübernahme- und Prüfung, Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Verarbeitung und die Lieferung von Erst- und Nachdrucken (mit und ohne inhaltlicher Veränderung) der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politsiche Bildung (bpb).
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 15.02.2019 bis 14.02.2020 geschlossen. Die Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung enden mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Rahmenvereinbarungslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
15.02.2019
14.02.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr bis maximal 2023. zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
a) Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a)Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 1 Seite DIN A4 haben.
b)Referenzen
Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen. Das Beschaffungsamt behält sich vor, die gemachten Referenzangaben für die jeweilige Referenz bei dem angegebenen Referenzgeber zu verifizieren.
Referenzobjekt 1 (Nachweis für Druck Kompetenz - Softcover)
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Druck und Lieferung von klebegebundenen Broschüren (Softcover)
- Mindestseitenumfang von ≥ 256 Seiten
- Format DIN A5 - DIN A4
- Auflage ≥ 5.000 Exemplare
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Druck Kompetenz - Hardcover)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Druck und Lieferung von mindestens einem Buch mit Festeinband (Hardcover)
- Mindestseitenumfang von ≥ 256 Seiten
- Format DIN A5 - DIN A4
- Auflage ≥ 3.000 Exemplare
Zu allen Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
- Es ist der Referenzgeber inkl. einem Ansprechpartner und seinen Kontaktdaten zu benennen.
- Die erbrachte Leistung darf nicht länger als drei Jahre ab Angebotsfrist zurückliegen. Der Zeitraum ist anzugeben.
- Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind in Bezug auf die oben genannten Punkte kurz zu beschreiben.
- Es ist anzugeben, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde, bzw. welcher Teil der Leistung ggf. von Unterauftragnehmern erbracht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
12.02.2019
02.01.2019
12:50
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Auftragsbezogene Nachweise
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind folgende Angaben erforderlich:
- alle technischen Datenblätter und Papiermuster für die angebotenen Materialien.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.11.2018
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