Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV über graf. Gestaltung Öffentlichkeitsarbeit der BpB
B 17.31 - 9211/18/VV : 1
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird vorerst für ein Jahr geschlossen. Sie endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr maximal drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Qualitätskriterium
Name: Leistungspunkte für Gestaltungsentwürfe / Gewichtung: 50,00
Preis
Gewichtung: 50,00
05.03.2019
04.03.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag vereinbart wurden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Es ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen mit Angaben zum Leistungsspektrum, technischer Ausstattung (Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters.
Zusätzlich dazu sind die Ansprechpartner und deren Vertreter zu benennen zu
Beratung und Auftragsabwicklung, Beratung grafische Gestaltung
(Mindestvorgabe Berufliche Qualifikation des Ansprechpartners: Artdirector (m/w) (Diplom-Grafiker/in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung) und Vorlagenherstellung (Print und Online, Mindestvorgabe Berufliche Qualifikation des Ansprechpartners: Mediengestalter (m/w)
b) Referenzen
Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis für gestalterische Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
grafische Gestaltung und Satz einer Publikation (Zeitschriften, Hefte oder Broschüren) aus den Themenbereichen Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft oder Soziales, periodisch mindestens einmal jährlich erschienen, Gestaltung auf Basis eines vorhandenen Corporate Designs (erkennbar an Logo, Farben und Schriften), mind. 48 Seiten, aufwändig mit verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial gestaltet sein, mind. 5 Seiten mit Bildern sowie mindestens 5 Seiten mit Infografiken und/oder Tabellen
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie PDF-Dateien)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Mind. 48 Seiten, mind. 5 Seiten mit Bildern sowie mindestens 5 Seiten mit Infografiken und/oder Tabellen enthalten, Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen, Zusätzlich muss die PDF-Datei durch einen Prüfbericht, der die Einhaltung der Vorgaben der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0" dokumentiert, als barrierefrei geprüft worden sein. Geeignete Prüfberichte sind z.B. der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe http://www.bitvtest.de/bitvtest/einfuehrung/3_varianten.html. Zu den Referenzobjekten 1 bis 2 sind folgende Angaben zu machen: Name/Titel der Publikation, Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend), Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Beratung, Beschaffung und Bearbeitung von Bildmaterial, redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Druckvorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.), Beschreibung der Referenz (Art der Publikation, Farbigkeit, Seitenumfang, Bild/Grafikmaterial), Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben, Wurden Unterauftragnehmer beteiligt und wenn ja, für welche Leistungsteile? Es ist zwingend der "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.01.2019
11:30
- Deutsch (DE)
05.03.2019
28.01.2019
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Entwurfsherstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Zusammen mit dem Angebot sind Gestaltungsentwürfe einzureichen.
Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.
Die Aufgabenstellung, die Vorgaben sowie die zugehörige Bewertungsmatrix zur Entwurfserstellung sind in dem Dokument "Aufgabenstellung_Material_Entwuerfe" und beschrieben. Die Entwürfe sind sowohl als einfacher Farbausdruck 2-fach ausgedruckt per Post als auch digital über die eVergabe mit dem Angebot einzureichen!
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.01.2019
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