Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=226447Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit:
Bildung und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Analytische Ultrazentrifuge (AUC)
EU-OV/2018-78
Laborzentrifugen und Zubehör (42931100)
Lieferauftrag
1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
07743 Jena
1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.
Laufzeit in Monaten:
12
nein
ja
EFRE-OP 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
—> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen)
—> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen)
—> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen)
—> Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).
Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
-> Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz.
Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen.
siehe Kapitel 7 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
17.12.2018
14:00
- Deutsch (DE)
- Englisch (EN)
18.01.2019
17.12.2018
14:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
16.11.2018