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Ausschreibungsdetails

Analytische Ultrazentrifuge (AUC)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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18.11.2018

17.12.2018 14:00

17.12.2018 14:00

EU-OV/2018-78

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

28.11.2018 15:10

2018/S 223-509802

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Friedrich-Schiller-Universität Jena - Dezernat für Finanzen und Beschaffung
Postleitzahl:07743
Ort:Jena
NUTS:Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 3641-931241
Fax:+49 3641-931242
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Analytische Ultrazentrifuge (AUC)

EU-OV/2018-78

II.1.2)
CPV-Code

Laborzentrifugen und Zubehör (42931100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)

07743 Jena

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1x fabrikneue analytische Ultrazentrifuge (AUC) gemäß den in Kapitel 2.1 der Vergabeunterlagen vorgegebenen Mindestanforderungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
12

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

EFRE-OP 2014-2020

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

—> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen)

—> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen)

—> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

—> Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).

Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-> Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz.

Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

siehe Kapitel 7 der Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

17.12.2018

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
  • Englisch (EN)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

18.01.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.12.2018

14:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 250
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 361-37737276
Fax:+49 361-37739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestelltwerden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.

Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.11.2018



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