Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahemnvereinbarung über die Lieferung von Primergy-Servern, zugehörigen Komponenten und Dienstleistungen
ZIB 13.17 - 9913/18/VV : 1
Server (48820000)
Lieferauftrag
Lieferung von Primergy-Servern, zugehörigen Komponenten und Dienstleistungen
78.400.000,00
EUR Euro
Server (48820000)
DEUTSCHLAND (DE)
Verschiedene Standorte der Behörden in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Primergy-Servern, zugehörigen Komponenten und Dienstleistungen
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Kriterium T01:
Partnerstatus:
Ist Ihr Unternehmen entweder Hersteller der angebotenen Komponenten oder offizieller Vertragspartner des Herstellers?
Durch die teilnehmenden, offiziellen Vertragspartner von Fujitsu, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis über den Status "Select Infinity" oder "Select Circle" beizufügen.
Mindestanforderungen:
Dem Angebot des offiziellen Fujitsu-Vertragspartners ist ein entsprechender Nachweis über den "Select Infinity" oder "Select Circle" beizulegen.
Kriterium T02:
Unternehmensdarstellung:
Stellen Sie kurz Ihr Unternehmen und legen Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar. Verwenden Sie dafür die Vorlage Anlage 11 - Formblatt Unternehmensdarstellung.
Diese Anlage muss für jedes Unternehmen (auch von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft als auch von Subunternehmen - sofern zutreffend) separat ausgefüllt dem Angebot beiliegen.
Mindestanforderungen:
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Darstellung für jedes Mitglied der Bieterkonstellation vollständig vorliegt und alle aufgeführten Punkte (siehe Anlage 11 - Formblatt Unternehmensdarstellung) enthält.
Kriterium T03:
Unternehmensreferenzen
Verfügen Sie über mindestens drei einschlägige Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren im Bereich "Fujitsu-Server"? Reichen Sie die Referenzen auf Basis der Vorlage "Anlage 10 - Formblatt Unternehmensreferenzen" ein.
Mindestanforderungen:
-Es müssen mindestens drei vollständig ausgefüllte, einschlägige Referenzen vorgelegt werden.
-Die Referenzprojekte müssen dem technischen Stand der angebotenen Lösung entsprechen.
-Die Referenzprojekte müssen in den letzten drei Kalenderjahren abgeschlossen worden sein.
-Die Projektreferenzen müssen vom Auftraggeber freigegeben worden und für die Vergabestelle überprüfbar sein.
Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Referenzen zu überprüfen. Die Nicht-Bestätigung der Angaben durch den Referenzansprechpartner führt dazu, dass die jeweilige Referenz nicht gewertet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Vordruck "Anlage 10 - Formblatt Unternehmensreferenzen" nicht vollständig ausgefüllt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
21.12.2018
11:30
- Deutsch (DE)
28.02.2019
13.12.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
14.11.2018
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