Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgeraufgaben im Rahmen des BULE
123-02.05-20.0181-18-I-D
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben (Bekanntmachungen und sonstigen Modell- und Demonstrationsvorhaben) im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
DEUTSCHLAND (DE)
In Teilen beim Auftraggeber, hauptsächlich beim Auftragnehmer vor Ort.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben (Bekanntmachungen und sonstigen Modell- und Demonstrationsvorhaben) im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Dies umfasst das erforderliche operative Projekt- und Finanzmanagement, inkl. der fachlichen und administrativen Abwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung und Kontrolle der geförderten Vorhaben und Maßnahmen. Hierin eingeschlossen sind auch die Betreuung und Abwicklung von Vorhaben und Maßnahmen, die bereits zuvor durch den Auftraggeber beschieden wurden. Der Auftragnehmer übernimmt alle fachlichen, haushalterischen und administrativen Aufgaben. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal drei Auftragnehmern abgeschlossen.
Qualitätskriterium
Name: Qualifikation / Gewichtung: 40,00
Qualitätskriterium
Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20,00
Preis
Gewichtung: 40,00
Laufzeit in Monaten:
36
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die Erklärungen sind einzuscannen und über "Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
ja
17.12.2018
12:00
- Deutsch (DE)
22.02.2019
17.12.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet
C) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe") abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
F) Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen ein. Die eingereichten Referenzen müssen die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Angaben beinhalten.
G) Personalqualifikation
Der Bieter ist fachlich entsprechend der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung qualifiziert.
H) Umsetzungskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Umsetzungskonzept einzureichen, das Antworten auf die in den Vergabeunterlgen aufgeführten Fragen enthält.
I) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
J) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
K) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
L) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
14.11.2018