Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deRegional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
B 80, KN K2147, BW 0088Ü Brücke Kreuzung Zscherben-Neubau
S-222-2018-00007
Bau von Straßenbrücken (45221111)
Bauauftrag
B 80, KN K2147 Ha-Neu, BW 0088Ü Brücke Kreuzung Zscherben-Neubau
Bau von Straßenkreuzungen (45233125)
Saalekreis (DEE0B)
B 80 bei Halle-Neustadt
Art und Umfang der Leistung: Brückenneubau BW 0088Ü in Halle-Neustadt einschließlich Dammschüttungsarbeiten der Anschlussrampen
Umfang der Leistung:
Hauptabmessungen BW 0088Ü:
Konstruktionsart: 3-feldrige Schrägkabelbrücke über 3 Felder mit 2 Pylonen auf massiven Stahlbetonwiderlagern und Stahlbetonpfeilern mit Tiefgründung Gesamtlänge zw. Endauflagern: 81,00 m
Einzelstützweiten: 17,00 m + 47,00 m + 17,00 m
lichte Weite zw. Widerlagern: 78,00 m
Breite zwischen den Geländern: 13,00 m
kleinste lichte Höhe: > 4,70 m
Brückenfläche: 1.053 m²
Kreuzungswinkel: 56,82 gon
Einwirkung/Bemessung: DIN EN 1991-2 mit DIN EN 1991-2/NA"Straßenverkehr" in Verbindung mit ARS 22/2012
Wesentliche Brückenbauleistungen:
ca. 650 m³ Erdaushub, 1.600 m³ Bauwerkshinterfüllung,
360 m Bohrpfähle Ø 120 cm, ca. 2.000 m³ Konstruktionsbeton,
ca. 370 t Betonstahl, 190 m Füllstabgeländer aus Stahl, 4 St. Elastomerlager,
14 m Üko bis 100 mm Dehnweg, Fahrbahnübergang aus Asphalt 7 m,
ca. 11 t Brückenkabel (8 Litzenbündelseile), ca. 28 t Baustahl für Pendelstangen und Seilverankerung
Wesentliche Erdbauleistungen für vorgezogenen Anschlussdamm : 42.000 m³ Dammschüttung
01.04.2019
31.03.2020
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen:
a) die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
b) die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen müssen in den Vergabeunterlagen spezifiziert werden; sie müssen transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sein.
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen. Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält, die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder - wenn dieser nicht bekannt ist - aufgrund des geschätzten Werts der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter sind ausgefüllt mit dem
Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigungen müssen die inhaltlichen Vorgaben
vollständig übernommen werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen der Vergabestelle folgende
Angaben zu machen: - Angaben und Nachweise gem. VOB/A § 6 EU Nr. 3 zur Eignung für Bieter und anderer Unternehmer,- Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer sowie die Nummer der Präqualifikation. Falls nicht präqualifiziert, dann die ausgefüllten
"Eigenerklärungen zur Eignung", - Urkalkulation gem. §§ 15, 16 EU VOB/A, dies gilt auch für Leistungen anderer Unternehmer, Bauablaufplan
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.12.2018
11:00
- Deutsch (DE)
13.12.2018
11:00
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Süd An der Fliederwegkaserne 21 06130 Halle (Saale)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Download der Vergabeunterlagen: http://www.evergabe-online.de. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
12.11.2018