Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Drucktechnische Herstellung von Publikationen
B 17.31 - 1484/18/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Druck und Lieferung von Publikationen für das Statistische Bundesamt (Destatis)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die drucktechnische Herstellung von Publikationen für das Statistische Bundesamt geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung wird vorerst für ein Jahr geschlossen. Sie endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr maximal drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Preis
12.02.2019
11.02.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr maximal drei Mal zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Das Dokument "Anlage_Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen
und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Referenzen
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, wenn sie den Druck und die Verarbeitung von Publikationen umfassen, die folgende Merkmale aufweisen:
- eine klebegebundene (mindestens 96 Seiten) und eine rückstichgeheftete Broschüre (mindestens 40 Seiten)
- Format DIN A5 bis DIN A4
- Druck Inhalt 4/4-farbig
Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
− Titel und Beschreibung (Art der Publikation, Farbigkeit, Seitenumfang, Bild/Grafikmaterial)
− Zeitpunkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend)
− Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Beratung, Druckvorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.).
− Es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben.
− Wurden Unterauftragnehmer beteiligt und wenn ja, für welche Leistungsteile?
Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim Referenzgeber zu verifizieren.
Für die Referenzen ist zwingend das Dokument
"Referenzvordruck" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.12.2018
11:30
- Deutsch (DE)
12.02.2019
17.12.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Auftragsbezogene Nachweise
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind folgende Angaben erforderlich:
Dem Angebot sind die technischen Datenblätter für alle angebotenen Materialien beizufügen. Bei Bedarf können von der Vergabestelle zusätzlich auch die dazugehörigen Papiermuster angefordert werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
12.11.2018