Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Schulungshubschrauber Wartung RV
B 18.10 - 4706/18/VV : 1
Reparatur und Wartung von Hubschraubern (50212000)
Lieferauftrag
Wartungsvertrag Schulungshubschrauber BPOLFLG
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Base Auftragnehmer
Wartungsvertrag 12-Jahres-Wartungen nebst Umrüstung 2019-2021
Preis
Laufzeit in Monaten:
36
Verlängerung um 12 Monate möglich
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche je Schadensfall Schadenersatzforderungen in Höhe von 1.500.000 Euro jeweils für Personenschäden und Umwelt-, Sach-, und Vermögensschäden absichert. Die Versicherung muss pro Vertragsjahr eine Deckungszusage in Höhe von mindestens dem Doppelten der hier genannten Beträge enthalten.
• Nachweis, dass der Instandhaltungsbetrieb eine Genehmigung für Hubschrauber besitzt gemäß EASA Part 145. Der Zulassungsumfang muss mindestens die Instandhaltung (Base Maintenance) von Hubschraubern des Musters EC120 und die Instandhaltung sämtlicher Komponenten sowie die Erteilung entsprechender Freigabebescheinigungen umfassen.
• Nachweis, dass die für die Umrüstung und den Betrieb der Hubschrauber notwendige Unterstützung eines oder mehrerer Entwicklungsbetriebe(s) sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit dem/den Inhaber(n) der ergänzenden Musterzulassungen bzw. Minor / Major Changes erfolgt bzw. welche Vereinbarungen vorliegen. Nachweis, dass diese(r) Entwicklungsbetrieb(e) eine Genehmigung für Hubschrauber (CS-27) besitzt(en) gemäß EASA Part 21J. Der Zulassungsumfang muss der Leistungserbringung entsprechen.
• Der Bieter muss eine Referenzprojektliste (3 Aufträge; Mindestinhalt: Leistungs-gegenstand, Wert des Auftrages, Erbringungszeitraum und Auftraggeber) der wesentlichen erbrachten gleichwertigen Leistungen (Wartungen) in den letzten drei Jahren vorlegen. Mindestens muss 1 Hubschrauber EC120B gemäß den genannten Kernforderungen (vgl. Abs. 2.1) gewartet worden sein.
• Erklärung zum Einverständnis zu einer möglichen Besichtigung und Begutachtung des Betriebes und / oder eines Audits durch Beauftragte des Beschaffungsamtes des BMI vor Auftragsvergabe. Werden bei der Betriebsbesichtigung Abweichungen zu den o.a. Mindestanforderungen an die Eignung z.B. hinsichtlich der Zulassung festgestellt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes nach § 57 Abs. 1 VgV.
• Erklärung zum Einverständnis zu Qualitätsprüfungen durch den Auftraggeber während der gesamten Standzeit des Hubschraubers.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.12.2018
11:30
- Deutsch (DE)
25.02.2019
04.12.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.10.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.