Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=223059Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages über den Beitritt zum Microsoft Enterprise Agreement
24.35-2912-282-2018
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages über den Beitritt zum Enterprise Agreement zwischen der Firma Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren.
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
siehe II.1.4)
Preis
Laufzeit in Monaten:36
Der Vertrag kann optional um weitere 12 Monate verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
02) Eigenerklärungüber das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
01) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
02) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
03) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
04) Leistungsbeschreibung
05) Anhang C (Preisblatt)
06) Vertragsentwurf
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
2018/S 208-474429
04.03.2019
12:00
- Deutsch (DE)
29.03.2019
05.03.2019
07:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 26. Februar 2019, 08:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
26.10.2018
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