Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistung Leuchten Buenos Aires
VV-118-2018-0200
Leuchten (31521000)
Lieferauftrag
Lieferleistung Leuchten inkl. Leuchtmitteln und Zubehör
Teile für Leuchten und Beleuchtungseinrichtungen (31530000)
BERLIN (DE3)
Deutsche Botschaft Buenos Aires, Villanueva 1055, C1426 BMC, Buenos Aires, Argentinien
Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Leuchten einschließlich Leuchtmittel und Zubehör. Das frachtgerechte Verpacken ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Es sind insgesamt 1.788 Leuchten verschiedenster Typen zu liefern. Es handelt sich dabei um Downlights, Strahler, Wallwasher, Pollerleuchten, Wandanbauleuchten, Boden- und Deckeneinbauleuchten, Leuchtenleisten, Pendelleuchten, Stehleuchten, Tischleuchten, Feucht-raumleuchten und Rettungszeichenleuchten.
Variante 1:
Lieferung an einen vom Auftraggeber zu benennenden Spediteur in Deutschland bis spätestens zum 29.03.2019 (KW 13).
Variante 2 (als Alternativposition):
Lieferung bis einschließlich Zoll im Freihafen in Buenos Aires durch den Bieter bzw. durch eine vom Bieter beauftragte Spedition
bis spätestens zum 17.05.2019 (KW 20).
Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.
Preis
29.03.2019
nein
nein
Die angegebenen Lieferfristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren > 1.500.000 Euro
Referenz von Auftrag in vergleichbarem Umfang wie ausgeschriebene Leistung
Kundendienst während Ausführungszeitraum gewährleistet ( siehe auch Firmenbogen)
Lieferfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.12.2018
10:00
- Deutsch (DE)
31.05.2019
04.12.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
26.10.2018