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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Lieferleistung Leuchten Buenos Aires (VV-118-2018-0200)

Next Steps

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26.10.2018

04.12.2018 10:00

04.12.2018 10:00

VV-118-2018-0200

Auswärtiges Amt

26.10.2018 16:45

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Auswärtiges Amt
Postanschrift:Werderscher Markt 1
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:BERLIN (DE3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 118 (Vergabestelle)
Telefon:+49 301817-3547
Fax:+49 301817-3433

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Lieferleistung Leuchten Buenos Aires

VV-118-2018-0200

II.1.2)
CPV-Code

Leuchten (31521000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lieferleistung Leuchten inkl. Leuchtmitteln und Zubehör

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Teile für Leuchten und Beleuchtungseinrichtungen (31530000)

II.2.3)
Erfüllungsort

BERLIN (DE3)

Deutsche Botschaft Buenos Aires, Villanueva 1055, C1426 BMC, Buenos Aires, Argentinien

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Leuchten einschließlich Leuchtmittel und Zubehör. Das frachtgerechte Verpacken ist Bestandteil des Leistungsumfangs.

Es sind insgesamt 1.788 Leuchten verschiedenster Typen zu liefern. Es handelt sich dabei um Downlights, Strahler, Wallwasher, Pollerleuchten, Wandanbauleuchten, Boden- und Deckeneinbauleuchten, Leuchtenleisten, Pendelleuchten, Stehleuchten, Tischleuchten, Feucht-raumleuchten und Rettungszeichenleuchten.

Variante 1:

Lieferung an einen vom Auftraggeber zu benennenden Spediteur in Deutschland bis spätestens zum 29.03.2019 (KW 13).

Variante 2 (als Alternativposition):

Lieferung bis einschließlich Zoll im Freihafen in Buenos Aires durch den Bieter bzw. durch eine vom Bieter beauftragte Spedition

bis spätestens zum 17.05.2019 (KW 20).

Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

29.03.2019

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die angegebenen Lieferfristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten.

Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren > 1.500.000 Euro

Referenz von Auftrag in vergleichbarem Umfang wie ausgeschriebene Leistung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kundendienst während Ausführungszeitraum gewährleistet ( siehe auch Firmenbogen)


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Lieferfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.12.2018

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.05.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.12.2018

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.10.2018



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