Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=222945Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS)
BfEE 09/2018
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel dieser Ausschreibung ist es, das Serviceangebot des „Expertenservice Portals“ neu und in angepasster inhaltlicher Form gemäß den o.g. nationalen und europäischen Aufgaben und Zielen als „Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ (im Folgenden kurz: FEBS) aufzusetzen und in einem Zeitraum von zwei Jahren (spätestens 01.03.2019 bis 28.02.2021) mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten zu betreiben und weiterzuentwickeln.
2.850.000,00
EUR Euro
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Die Bundesregierung hat sich für den Gebäudebestand ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt. Der Koalitonsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode bezieht sich auf die 2030 Ziele, die in jedem Fall erreicht werden sollen. Dafür wird auf den Klimaschutzplan (KSP)verwiesen, wonach der Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral ausgestaltet werden soll. Dies entspricht einer Reduktion des Primärenergiebedarf für den gesamten Gebäudebereich um 80%. Darüber hinaus legen, jeweils für 2030, der KSP für 2030 sektorale Treibhausgasminderungsziele für den Gebäudebereich sowie die EU Richtlinien für Gebäude (EPBD), die Energieeffizienz (EED) und für den Einsatz erneuerbarer Energien (RED) und die Governance Verordnung verbindliche Ziele fest. Die "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) zeigt den Weg auf, wie diese Ziele in einem gemeinsamen Prozess gebündelt und durch eine angemessene Kombination von Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien (EE) zu erreichen sind. Wie wichtig die Energieeffizienz im Gebäudesektor ist, um danach den verbleibendenen Energieverbrauch durch erneuerbare Energien zu decken, zeigt folgende Gegenüberstellung: Der Gebäudebereich verbraucht noch über 800 TWh Endenergie während der durch Wind und PV insgesamt bereitgestellte EE-Strom derzeit lediglich ca. 150 TWh beträgt.
Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen, welche geschaffen werden müssen, um die langfristigen Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, ist es notwendig, die Stakeholder dazu zu befähigen, die Energiewende im Gebäudesektor qualitativ hochwertig umsetzen zu können. In diesem Sinne hat die dena im Rahmen eines Zuwendungsprojekts seit 2015 das „Expertenservice Portal“ mit Fachinformationen zu relevanten Themen z.B. zum Energieeinsparrecht und zum Energieausweis oder auch Informationen zur DIN V 18599 sowie eine Service-Hotline zu entsprechenden Fachfragen bereitgestellt. Das „Expertenservice-Portal“ umfasst eine eigenständige Web-Anwendung (www.dena-expertenservice.de) mit Fachinformationen und Arbeitshilfen sowie eine Service-Hotline und die Durchführung von Veranstaltungen. Das Portal richtet sich an Experten rund um das energieeffiziente Planen, Bauen und Sanieren (Energieberater, Bauingenieure, Architekten, Handwerker, etc.). Die zugrundeliegende Zuwendung läuft allerdings zum 31.12.2018 aus und kann nicht in der bisherigen Form verlängert werden.
Laufzeit in Monaten:
28
Wenn keine Verlängerungsoption gezogen wird, endet das Projekt demnach am 30.04.2021, bei Ziehung der ersten Verlängerungsoption (Option 2) endet das Projekt am 30.04.2022 und bei Ziehung der zweiten Verlängerungsoption (Option 3) am 30.04.2023.
ja
siehe Verlängerung
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
30.11.2018
09:00
- Deutsch (DE)
30.11.2018
09:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
30.10.2018
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