Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=222790Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung Hamburg-Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes
OV37136/18-MIR
Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
Dienstleistungen
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung des Dienstgebäudes der Niederlassung Hamburg-Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes
Hamburg (DE60)
Bernhard-Nocht-Straße 76 in 20359 Hamburg
siehe Vergabeunterlagen
Preis
01.04.2019
31.03.2020
Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.(maximal bis 31.03.2024). Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eignungsnachweise werden gefordert (gilt ggf. auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer):
1.1 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
(1) Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
(2) Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
(3) Ziffer 3: Auskunft über die technischen Fachkräfte/Stellen (Name, Fachgebiet, Leistungsabschnitt)
(4) Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
(5) Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
(6) Ziffer 11: Angaben über die technische Ausrüstung und Gewährleistung der Qualität zur Erfüllung der geforderten Anforderungen
(7) Ziffer 12: Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zur Erfüllung der geforderten Anforderungen
(8) Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
(9) Ziffer 15: Angaben über Umweltmanagementmaßnahmen, welche während der Auftragsausführung angewendet werden
1.2 Anlage 1 zum Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
(1) Ziffer 1: Erklärung einer Betriebshaftpflichtversicherung von mind. 5.000.000,00 Euro für Personenschäden, von mind. 5.000.000,00 Euro für Sachschäden, von mind. 250.000,00 Euro für den Verlust von Schlüsseln, von mind. 5.000.000,00 Euro für Vermögensschaden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz, von mind. 500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden.(Versicherungspolice wird ggf. von der Vergabestelle separat gefordert)
(2) Ziffer 2: Erklärung, dass der Bieter über entsprechende Personalkapazitäten verfügt
(3) Ziffer 3: Erklärung über mind. die Zahlung des gestzlichen (Branchen-)Mindestlohns und Einhaltung der Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz (gilt auch für evtl. Nachunternehmer)
1.3 Zusätzliche Unterlagen
(1) Selbst zu erstellende Firmenvorstellung
siehe III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
07.12.2018
10:00
- Deutsch (DE)
31.03.2019
07.12.2018
10:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Ver-gabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
25.10.2018
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