Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Rechnung sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
B 13.10 - 9614/18/VV : 1
Rechnungslegung und -prüfung (79210000)
Dienstleistungen
Prüfung der Rechnung und Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Dienstleistungen im Steuerwesen (79220000)
Berlin (DE30)
Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren mit der Option der Verlängerung um ein Jahr
01.04.2019
31.12.2021
Optionale Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr
5
ja
Optionale Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Erklärung zur Unabhängigkeit
Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung bei, aus der hervorgeht, dass keine Beziehungen zwischen Ihnen als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) bestehen, aus der sich Zweifel an der Unabhän-gigkeit der Prüfung ergeben könnten. Des Weiteren haben die Wirtschaftsprüfer zu bestätigen, dass durch diesen Auftrag keine finanzielle Abhängigkeit entstehen wird.
1. Angaben zur Organisationsstruktur und Tätigkeitsschwerpunkten
Bitte erläutern Sie den organisatorischen Aufbau Ihres Unternehmens mit Firmensitz und gegebenenfalls weiteren Niederlassungen. Geben Sie bitte an, in welchen Schwerpunktbereichen Ihr Unternehmen tätig ist. Die Angaben dienen ausschließlich der Information der Vergabestelle und gehen nicht in die Bewertung ein.
2. Nachweis, dass Ihr Unternehmen vergleichbare Leistungen erbracht hat
2.1 Bitte weisen Sie anhand mindestens dreier Referenzen nach, dass Ihr Unternehmen seit den letzten fünf Jahren (Stichtag: 01.07.2013) Prüfungen der Rechnung, Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in tabellarischer Form (soweit möglich und erlaubt) zusammen:
• Name des Auftraggebers
• Zeitraum der Auftragsausführung
• Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit und inwiefern diese eine Rechnungsprüfung sowie die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung einer Stiftung des deutschen öffentlichen Rechts gemäß den IDW Prüfungsstandards 740 und 450 bzw. § 53 HGrG darstellt.
2.2 Bitte weisen Sie anhand mindestens einer Referenz nach, dass Ihr Unternehmen seit den letzten fünf Jahren (Stichtag: 01.07.2013) eine steuerberatende Tätigkeit für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in tabellarischer Form (soweit möglich und erlaubt) zusammen:
• Name des Auftraggebers
• Zeitraum der Auftragsausführung
• Darstellung der ausgeübten Tätigkeit und inwiefern diese eine steuerberatende Tätigkeit für Körperschaften des deutschen öffentlichen Rechts darstellt.
3. Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter
3.1 Mindestens zwei Mitarbeiter, die die Leistung erbringen sollen (Prüfteam), müssen über eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer verfügen. Fügen Sie dem Teilnahmeantrag entsprechende Nachweise über die Zulassung als Wirtschaftsprüfer bei.
3.2 Mindestens ein Mitarbeiter, der die Leistung erbringen soll (Prüfteam), muss über eine Zulassung als Steuerberater verfügen. Fügen Sie dem Teilnahmeantrag einen entsprechenden Nachweis über die Zulassung als Steuerberater bei.
4. Die Zusammensetzung des Prüfteams sowie seine berufliche Erfahrung
4.1 Stellen Sie Ihr Prüfteam vor.
Begründen Sie, warum Sie die Anzahl der Mitglieder zur Erledigung der Leistung für ausreichend halten.
Begründen Sie, warum Sie den Mitarbeiter im Hinblick auf seine Qualifikation in das Prüfteam aufgenommen haben.
Stellen Sie dar, ob Sie Personalausfälle durch gleichwertig qualifizierten Ersatz auffangen können.
4.2 Stellen Sie die beruflichen Erfahrungen der Mitglieder des Prüfteams im Hinblick auf die Prüfung der Rechnung, die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Körperschaften des öffentlichen Rechts dar.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
ja
03.12.2018
11:30
17.12.2018
- Deutsch (DE)
29.03.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
31.10.2018