Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste beim Bundeskriminalamt Wiesbaden
B 12.13 - 1814/18/VV : 1
Bewachungsdienste (79713000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Durchführung von Bewachungsleistungen beim Bundeskriminalamt Wiesbaden
Bewachungsdienste (79713000)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Wiesbaden
Vertrag mit 4-jähriger Laufzeit (71712 Std.) mit zweimaliger Verlängerungsoption um je 6 Monate.
01.03.2019
28.02.2023
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerkl. Ausschlussgründe; Anbieterdarstellung: organisat. Aufbau, Umsätze der letzten 3 Geschäftsj. wobei der Umsatz des letzen Geschäftsj. mind. so hoch sein muss wie der angeb. Jahrespreis u. Personalstruktur; Referenzliste: über in den letzten 3 Jahren erbrachte, vglb. Dienstleistungen. Vergleichbarkeit bzgl. Art der Leistung: Alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsbestandteile müssen enthalten sein; Vergleichbarkeit bzgl. Umfang: 1 Dienstleistungsauftrag muss mindestens 75% der Jahreswachstundenzahl umfassen oder 2 Dienstleistungsaufträge müssen jeweils mindestens 60% der Jahreswachstundenzahl umfassen u. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mind. 1 Jahr angedauert haben/noch andauern. Gewerbenachweis /HR-Auszug; Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft/Befreiungsnachweis; Erlaubnis Bewachungsgewerbe (§34a GewO); Waffenbesitzkarte u. Waffenschein; Eigenerklärung Haftpflichtversicherung; Details ergeben sich aus Datei 01 Vergabeunterlage (Punkt B 2).
Als soziale Ausführungsbedingung im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB wird die Bezahlung der geltenden tariflichen Grundlöhne als sozialer Standard gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
19.11.2018
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.10.2018
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