Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck und Lieferung von Unterrichtsmaterialien für die Bundeszentrale für politische Bildung
B 17.33 - 9207/18/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Unterrichtsmaterialien
"Themenblätter im Unterricht", "Thema im Unterricht/Extra" und "einfach POLITIK" für die Bundeszentrale für politische Bildung
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Die Leistung umfasst die Datenübernahme- und Prüfung, die Druckformherstellung, der Druck, die Verarbeitung, die Adressverwaltung und -pflege und die Lieferung von Unterrichts- und Bildungsmaterialien "Themenblätter im Unterricht", "Thema im Unterricht/Extra" und "einfach POLITIK" sowie Einzelausgaben im ähnlichen Format für den Bedarfsträger.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.02.2019 bis 31.01.2020 geschlossen. Die Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung enden mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten in der gültigen Rahmenvereinbarungslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.
Preis
01.02.2019
31.01.2020
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal bis 31.01.2023 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
a) Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss deutlich ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
b) Referenzen
Vom Bieter sind mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgendes aufweisen: Referenz 1: Mindestens ein Referenzauftrag über Broschüren, mindestens Format DIN A4, Umfang mindestens 48 Seiten, Druck 4/4-farbig, Auflage mindestens 10.000 Exemplare. Referenz 2:
Mindestens ein Referenzauftrag über Broschüren, mindestens Format DIN A4,
Umfang mindestens 48 Seiten, Auflage mindestens 5.000 Exemplare in einer Versandaktion mit mindestens 3 Einzelteilen (einschließlich Konfektionierung und Aufliefern der Sendungen; mind. 5.000 Sendungen).
Weitere Angaben zu den Referenzen: • Zeitraum oder -punkt der Leistungserbringung (max. 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegend). • Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind kurz zu beschreiben und es ist anzugeben, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde, bzw. welcher Teil der Leistung ggf. von Unterauftragnehmern erbracht wurde. • Der zuständige Ansprechpartner beim Referenzgeber ist mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter gemachten Referenzangaben beim Referenzgeber zu verifizieren.
Für die Referenzen ist zwingend das Dokument "Referenzvordruck" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
20.11.2018
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2019
20.11.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, ist dem Angebot folgendes beizufügen:
> Technische Datenblätter für das angebotene Material
Dem Angebot sind alle technischen Datenblätter für die angebotenen Materialien beizufügen. Bei Bedarf können seitens der Vergabestelle auch zusätzlich die dazugehörigen Papiermuster zu den angebotenen Materialien nachträglich angefordert werden.
b) Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Vom Bieter ist in der im Anhang "Technisch-organisatorische Maßnahmen" zur Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung unter § 3 enthaltenen Tabelle anzugeben, welche der dort aufgeführten Maßnahmen von ihm im Auftragsfall umgesetzt werden. Es muss jeweils mindestens eine Anforderung in der rechten Spalte angekreuzt werden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.10.2018
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