Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Schnittstellenkontrolle (SW + Pflege + DL)
ZIB 12.14 - 9902/18/VV : 1
Diverse Softwarepakete und Computersysteme (48900000)
Lieferauftrag
Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen für Software zur Schnittstellenkontrolle mit dem Ziel,das Ausbringen von Schadsoftware auf externen Datenträgern zu unterbinden
24.000.000,00
EUR Euro
DEUTSCHLAND (DE)
Erwerb von Softwarelizenzen, Pflege und Dienstleistungen
01.02.2019
31.01.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Leistungsumfang: Laufzeit Lizenzen + Pflege + Dienstleistungen von 4 Jahren, Lizenzvolumen 210.000 Stück, Dienstleistungen von 1600 Personbentagen über 4 Jahre
Eignungskriterien:
Mindestumsatz von 3 Mio. Euro pro Geschäftsjahr und Mindestanzahl von 10 Mitarbeiter für den Ausschreibungsgegenstand des Bieters für die Geschäftsjahre 2017-2015.
Abgabe von mindestens drei Referenzprojekten für mit dem Auftragsgegenstand gleichwertige Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre, Mindestlaufzeit von drei Monaten, Mindestlizenzvolumen von 5000 für Schnittstellenkontrollen,mindestens eine Lizenz muss eine Lieferung von 20.000 Lizenzen für Schnittstellenkontrollen beinhalten, Nachweis Mindestdienstleistungsvolumen gemäß Abschnitt 3.3 der Leistungsbeschreibung mit 50 Personentagen pro Jahr.
Kompatibilität, Barrierefreiheit,Vertrauenswürdiger Kanal, Ver- und Entschlüsselung,
Identifikation und Authentisierung der Benutzer, Identifikation der Geräte, Identifikation der Daten,Autonome Arbeitsweise,Schnittstellen, Applikationen,Daten,Management von Sicherheitsattributen,Generieren von Protokollierungsdaten,Zentrale Verwaltung,Optionale Anforderungen,Besondere Anforderungen, Anforderung Dienstleistungen, Anforderung Pflege und Support
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
06.12.2018
11:30
- Deutsch (DE)
28.02.2019
21.11.2018
14:20
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.10.2018
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.