Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Modular aufgebautes Stereomikroskop für Auf- und Durchlicht (Rahmenvereinbarung)
B 19.16 - 4519/17/VV : 1
Optische Mikroskope (38634000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über modular aufgebaute Stereomikroskope für Auf- und Durchlicht
1.600.000,00
EUR Euro
Mikroskope (38510000)
Stereo- oder Streulichtmikroskope (38518200)
Verschiedene Bestandteile von Mikroskopen (38519000)
Monokulare und/oder binokulare Lichtmikroskope (38516000)
DEUTSCHLAND (DE)
verschiedene Orte innerhalb der BRD
Rahmenvereinbarung über modular aufgebaute Stereomikroskope. Die Ausstattung kann gemäß vorkonfigurierten Modulen variiert werden. Die Konfiguration der Module ermöglicht die Realisierung verschiedener aufgabenangepaster Ausbaustufen.
Die Produkte der Rahmenvereinbarung sind über das Kaufhaus des Bundes (KdB) abrufbar. Abrufberechtigt sind alle Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung und einzelne Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung.
2.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
24
Maximal zweimal um je ein Jahr, wenn der Gesamtwert der RV nicht ausgeschöpft wurde, d.h. maximale Laufzeit der RV sind vier Jahre Jahre. Die Verlängerung erfolgt automatisch, falls die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ende des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit die RV kündigt.
nein
nein
Wert von II.2.6) ist Wert II.1.5) statt Wert II.2.6)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) erfolgt der Ausschluss der Bieterin, bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) oder durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 1 - Vergabeunterlage« (Abschn. B 3.7, B 3.8 und Kap. C) beschrieben. Bei Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 1 vorrangig.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Eignungskriterium Mindestumsatz im letzten Wirtschaftsjahr.
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 1 - Vergabeunterlage« (Abschn. B 3.7, B 3.8 und Kap. C) beschrieben. Bei Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 1 vorrangig.
Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 2.000.000 € getätigt haben.
Die Bieterin muss fachkundig und leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Eignung ist nachzuweisen durch:
- Mindestzahl an Mitarbeitern
- Nachweis mind. 1 bedingungsgemäßen Referenz
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems
- Kurzdarstellung des für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensteils
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument »VU 1 - Vergabeunterlage« (Abschn. B 3.7, B 3.8 und Kap. C) beschrieben. Bei Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 1 vorrangig.
Beschäftigung von mindestens 3 Mitarbeitern in Vollzeit
Eine bedingungsgemäße Referenz bezieht sich auf Lieferleistungen von Stereomikroskopen, die in Ausstattung und Leistungsfähigkeit mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sind. Die Liste muss den/die Liefergegenstände mit Angabe des Werts oder der Stückzahl, den Lieferzeitpunkt, die öffentliche oder private Empfängerin enthalten und den Zeitraum der letzten drei Jahre berücksichtigen. Bei den Referenzen dürfen auch ausländische Empfänger berücksichtigt werden.
Die Bieterin muss in der Leistungsbeschreibung (VU 3) geforderte Kundendienst- und Serviceleistungen deutschlandweit sicherstellen können. Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Kundendienstnetzes ist durch die Kurzdarstellung des für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensteils zu erläutern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
29.11.2018
11:30
- Deutsch (DE)
19.03.2019
29.11.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.10.2018
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