Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung und Entsorgung von Müllbetonstapelelementen (ASN 17 09 04, 17 09 03*)
ZVS/75/123/18
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Dienstleistungen
Beräumung und Entsorgung der auf dem Gelände der ehemaligen BImSchG-Anlage in Vehlitz lagernden Stapelelementen aus Müllbeton (ASN 17 09 04, 17 09 03*)
395.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Beräumung und Entsorgung der Stapelelementen (ASN 17 09 04)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Jerichower Land (DEE06)
ehem. BImSchG-Anlage in Vehlitz, Landkreis Jerichower Land im Bundesland Sachsen-Anhalt
Beräumung und Entsorgung der auf dem Gelände der ehemaligen BImSchG-Anlage in Vehlitz lagernden Stapelelementen aus Müllbeton (ASN 17 09 04)
Kostenkriterium
Name: Preis / Gewichtung: 90
Kostenkriterium
Name: Soz. Belange / Gewichtung: 10
290.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
4
nein
nein
Beräumung und Entsorgung der Stapelelementen (ASN 17 09 03*)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Jerichower Land (DEE06)
Beräumung und Entsorgung der auf dem Gelände der ehemaligen BImSchG-Anlage in Vehlitz lagernden Stapelelementen aus Müllbeton (ASN 17 09 03*)
Kostenkriterium
Name: Preis / Gewichtung: 90
Kostenkriterium
Name: Soz. Belange / Gewichtung: 10
105.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
4
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis oder Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversiche-rungsdeckung im Auftragsfalle mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR ist vorzulegen
- Nachweis Entsorgungsanlage/-anlagen (Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb, Positivka-talog Abfallarten oder Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde, ggf. Annah-mekriterien) für die verschiedenen Abfallarten
- Nachweis Transporteur (Beförderungserlaubnis oder Zertifikat Entsorgungsfachbe-trieb für Abfallbeförderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.11.2018
14:00
- Deutsch (DE)
22.12.2018
14.11.2018
14:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
10.10.2018