Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=219589Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Langzeitdokumentationsanlagen für die Thüringer Polizei
24.35-2912-187-2018
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Lieferauftrag
Gegenstand der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Langzeitdokumentationsanlagen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Telekommunikationsprozessen für die Thüringer Polizei.
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei gemäß beigefügter Dienststellenübersicht.
siehe II.1.4)
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
02) Eigenerklärungüber das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
01) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
02) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
03) Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
04) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
05) Entwurf des Abrufvertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
12.11.2018
12:00
- Deutsch (DE)
11.12.2018
13.11.2018
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 02. November 2018 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
05.10.2018