Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=219283Regional- oder Kommunalbehörde
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierung Sickerwasserabsenkung und -entsorgung (ASN 19 07 02*)
M III-10-7
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Dienstleistungen
Durch den AN sind ca. 19.500 m3 Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
720.000,00
EUR Euro
Jerichower Land (DEE06)
Tontagebau Möckern im Landkreis Jerichower Land im Bundesland Sachsen-Anhalt
Durch den AN sind ca. 19.500 m3 Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
Preis
720.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb der vom AN gewählten Entsorgungsanla-ge(n), Positivkatalog Abfallarten oder Einzelfallentscheidung der zuständigen Behör-de, Annahmekriterien
• Beförderungserlaubnis oder Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für Abfallbeförderung des/der Spediteurs/Spediteure
• Nachweis oder Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungs-deckung im Auftragsfalle mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögens-schäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
02.11.2018
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2018
02.11.2018
12:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
02.10.2018