Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
B 12.17 - 5207/18/VV : 3
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gebäudereinigung in den Räumen der Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
2
Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Düsseldorf (DEA1)
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf, Flughafenstraße 75, 40474 Düsseldorf
Unterhaltsreinigung und Bedarfsreinigung in Gebäuden mit insgesamt rund 9.750 m² Grundfläche (Fläche ohne Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.05.2019
30.04.2024
ja
bis zu fünfmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertragen um jeweils ein Jahr
nein
Die zu reinigenden Gebäude müssen vor der Angebotsabgabe besichtigt werden.
Los 2 Glas- und Fensterreinigung
Fensterreinigung (90911300)
Düsseldorf (DEA1)
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf, Flughafenstraße 75, 40474 Düsseldorf
Glas- /Fensterreinigung in denselben Gebäuden mit einer Reinigungsfläche von insgesamt rund 1.150 m² (Fläche ohne Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.05.2019
30.04.2024
ja
bis zu fünfmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um jeweils ein jahr
nein
Es darf ausschließlich Reinigungs- und Aufsichtspersonal eingesetzt werden, das einer Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz unterzogen worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
2. Abgabe der ausgefüllten "Anlage Unternehmensdaten" mit allen für die Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO erforderlichen Daten
3. bei Unterschreitung der Richtwerte für die Stundenverrechnungssätze Abgabe einer ausführlichen Begründung, wie die Zahlung des Mindestlohns und die vollständige Erbringung der geschuldeten Leistungen sichergestellt wird.
1. Von den Bietern wird die Besichtigung der zu reinigenden Räumlichkeiten der Bundespolizeiinspektion FH Düsseldorf gefordert. Die Besichtigung ist mit dem ausgefüllten Vordruck "Bestätigung der Besichtigung" zu belegen,
2. ausgefüllte "Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung" und je nach Inhalt dieser Erklärung zusätzlich der Versicherungsnachweis.
Die von der Vergabestelle eingeholte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO darf keinen Ausschlussgrund enthalten, der nicht durch entsprechende Angaben zur Selbstreinigung des Bieters nach § 125 GWB entkräftet wird.
1. vollständig ausgefülltes "Angebotsformular"
2. vollständig ausgefüllte Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze (Los 1: Anlagen 1a - 1d zum Angebot, Los 2: Anlage 1e zum Angebot)
3. vollständig ausgefüllte Preisblätter (Los 1: Anlagen 2.1 - 2.3 zum Angebot, Los 2: Anlage 2.4 zum Angebot)
4. vollständig ausgefüllte Vorlage "Anbieterdarstellung" mit Angaben zum Unternehmen
5. vollständig ausgefüllte Vorlage "Referenzaufträge" für das angebote Los bzw. für die angebotenen Lose
6. Fachkundenachweis in Form eines Handelsregisterauszuges oder eines anderen Gewerbenachweises
7. Nachweis der zum Ende der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
8. Angeboten von Bietergemeinschaften muss die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" beigefügt sein
9. Bieter, die auf die Ressourcen eines Drittunternehmens verweisen wollen, müssen die Vorlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständiig ausgefüllt und mit Unterschriften/Stempeln versehen beifügen.
Zu den von den Mitgliedern von Mitgemeinschaften und den Drittunternehmen bei Eignungsleihe geforderten Nachweisen und Erklärungen siehe die Detailanforderungen in den "Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweisen" unter 4. und 5.)
1. Mindestumsatz mit Unterhaltsreinigung (Los 1) bzw. mit Glasreinigung (Los 2) im letzten Geschäftsjahr: das Doppelte des angebotenen Jahrespreises für das angebotene Los bzw. bei Angeboten für beide Lose das Doppelte der Summe der Jahrespreise beider Lose.
2. Angabe von mindestens drei Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistungen, die der Bieter in den letzten drei Jahren erbracht hat. (siehe Detailangaben zu in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen in den "Besonderen Bewerbungsbedingungen und Hinweisen", die Teil der Vergabeunterlagen sind)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 18. September 2018,
2. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003
3. Das Reinigungspersonal muss nach dem Luftsicherheitsgesetz überprüft sein (siehe Detailanforderungen in den Leistungsbeschreibungen unter "weitere wichtige Besonderheiten")
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
05.12.2018
11:30
- Deutsch (DE)
31.01.2019
06.12.2018
08:03
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Vergabeverfahren wird über die Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden nur über die genannte Vergabe-Plattform bereit gestellt. Es sind ausschließlich Angebote zugelassen, welche über die Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden.
Die Bieter müssen die zu reinigende Liegenschaft während der Angebotsfrist besichtigen. Die Anmeldefrist für die Teilnahme an einem Besichtigungstermin endet am 22.11.2018.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie der Vergabestelle konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
16.10.2018