Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Vorlagenerstellung von Papierfragebogen für Destatis
B 17.30 - 1400/18/VV : 1
Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Vorlagenerstellung von Papierfragebogen für das Statistische Bundesamt (Destatis)
Satzarbeit (79822000)
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Dienstleistungen im Schriftsatz (79822300)
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
65189 Wiesbaden
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die grafische Gestaltung bzw. satztechnische Erstellung von standardisierten Papierfragenbogen für das Statistische Bundesamt (Destatis). Es handelt sich um die Überarbeitung bereits bei der Auftraggeberin vorhandener Papierfragebogen als auch um die Erstellung von neuen Papierfragebogen.
Die Rahmenvereinbarung wird über eine feste Laufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin.
Preis
14.12.2018
13.12.2021
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um ein Jahr bis maximal 13.12.2022. zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigenerklärungen "Eigenerklärung Ausschlussgruende" und
"Anlage_Unternehmensdaten" sind dem Angebot ausgefüllt
beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
a) Eignungsleihe (Unterauftragnehmer)
Der Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die für den zu
vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
(Drittunternehmen) in Anspruch nehmen. Für die mitzuteilenden
Angaben und die Verpflichtung ist der in den
Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck
"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" zu verwenden.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
b) Bietergemeinschaften
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss
mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das
Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem
Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.
Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die
Verpflichtung ist die in den Vergabeunterlagen enthaltene
Erklärung "Bewerber_Bietergemeinschaft" zu verwenden.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, etc.) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss zudem ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal mit der notwendige fachlichen Kompetenz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 1 Seite DIN A4 haben.
Hierzu gehört darüber hinaus die Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Teams (ohne Angaben der Namen), inkl. der Angabe zur beruflichen Qualifikation.
Der Verantwortliche Mitarbeiter für die grafische Fragebogenerstellung muss mindestens die fachliche Qualifikation eines Mediengestalters aufweisen.
Das Team muss mindestens aus 2 Mitarbeitern bestehen, so dass gewährleistet ist, dass während der Vertragslaufzeit immer mindestens ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und dass auch die "Arbeitsspitzen" gemäß den Angaben der Leistungsbeschreibung problemlos abgewickelt werden können.
b) Referenzen
Für die Angebotsabgabe ist zwingend die Excel-Datei "Referenzvordruck" ausgefüllt einzureichen. Das Beschaffungsamt behält sich vor, die gemachten Referenzangaben für die jeweilige Referenz bei dem angegebenen Referenzgeber zu verifizieren.
Referenzobjekt 1 (Nachweis für satztechnische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für die satztechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Bei der Referenz muss es sich um ein/en standardisierten, maschinell lesbaren Fragebogen bzw. Formular handeln.
- Die Gestaltung muss erkennbar auf einem bestehenden Corporate Design basieren.
- Die Referenz hat einen Mindestseitenumfang von 10 Seiten.
- Die Referenz muss als digitale Vorlage für den Druck (PDF/X-4) erstellt worden sein.
- Der PDF-Export muss aus einer Adobe InDesign Datei erfolgt sein bzw. mit Adobe InDesign erstellt worden sein.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien)
Vom Bieter ist eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Die barrierefreie PDF-Datei muss mindestens einen Seitenumfang von 5 Seiten haben.
- Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
c) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung
dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
d) Relevanz der Nachweise
Die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise müssen vorliegen, um Ihr Angebot umfassend beurteilen zu können. Fehlen Erklärungen oder Nachweise, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen
gemäß § 56 VgV Abs. 2 über eine Nachforderung. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise richtet sich nach § 57 VgV. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
06.11.2018
11:30
- Deutsch (DE)
14.12.2018
06.11.2018
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.10.2018