Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
1823346-01/EU1 L12 Ersatzneubau Hochbrücke Wismar
2P-554-23346-01/EU 1
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Dienstleistungen
L12 Ersatzneubau Hochbrücke Wismar
Planungsleistungen für Verkehrsanlage, Phasen nach Voruntersuchung: Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, Umweltplanung, Ingenieurvermessung, Baugrundbeurteilung, Abbruchprojekt Hochbau, Schadstoffgutachten
Nordwestmecklenburg (DE80M)
Stadt Wismar
Planungsleistungen für Gesamtvorhaben Leistungsphasen nach Voruntersuchung:
Fachbereich Objektplanung Verkehrsanlage, hier Grundleistungen LP 3 bis 7 HOAI, Besondere Leistungen für Straße
Fachbereich Objektplanung Ingenieurbauwerk, hier Grundleistungen LP 1 bis 4, 6, 7 HOAI, Besondere Leistungen für Brücken und Lärmschutzwände
Fachbereich Tragwerksplanung, hier Grundleistungen LP 2 bis 4, 6 HOAI, Besondere Leistungen
Fachbereich Umweltplanung und technischer Umweltschutz, hier LBP, LAP, Besondere Leistungen
Fachbereich Geotechnik, hier Leistungen gemäß Grundleistungen HOAI, Besondere Leistungen
Fachbereich Vermessung, hier Leistungen gemäß Grundleistungen HOAI, Besondere Leistungen
Fachbereich SiGeKo Planungsphase
Fachbereich Hochbau, hier Abbruchprojekt Gebäude
Fachbereich Schadstoffgutachten, hier Schadstoffuntersuchung für Abbruch Verkehrsanlage einschließlich Brücke sowie Gebäude
Fachbereich Bauüberwachung Bahn, hier Anmeldungen zum Baubetriebsplan der Bahn
1.740.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
40
bei Verzögerung der Planung und / oder Genehmigung des Vorhabens und / oder Vergabe der Bauleistungen wegen unvorhergesehener Umstände.
3
5
Gesamtumsatz / Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§45 (1) Nr. 1 VgV i.V.m. §45 (4) Nr. 4 VgV) Wichtung 15 v. H
Referenzobjekte für ausgewählte Fachbereiche (§46 (3) Nr. 1 VgV) Wichtung 80 v. H.
Gewährleistung der Qualität (§46 (3) Nr. 3 VgV) Wichtung 5 v. H.
Es wird auf die Eignungskriterien mit deren Wichtung verwiesen. Diese sind in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung) beschrieben. Diese Aufforderung steht unter der in I.1) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit.
Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnehmerwettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann gemäß § 75 (6) VgV die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hochschul- oder Fachschulabschluss entsprechend der jeweiligen Leistungsbereiche oder gleichwertig;
Nachweis Sachverständiger für Geotechnik; Qualifikation als Bauüberwacher Bahn, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator; Bauvorlageberechtigung gemäß Landesbauordnung M-V;
Vermesser für Anlagen der Bahn
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: brutto: 1,1 Mio. Euro
§ 45 (4) Nr. 2 VgV : Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall: Haftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio €, Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Maßgebende Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind gleichlautend durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen (Eignungsleihe) für die zugeordneten Leistungen zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 1, 2, 3, 9 und 10 VgV, Beschreibung s. geforderte Mindeststandards
Maßgebende Mindeststandards:
§46(3)Nr.1 VgV: Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren in der:
a) Objektplg. Verkehrsanl.
vergl.bare Referenz, wenn mind. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Planung Straße der Verbindungsfunktionsstufe IV o. höher in Ortslage
oder
-Planung eines Knotenpunktes
-Auftragswert von 170 T€ brutto
-Bearbeitung mind. Leistungsphasen 3-6
-Referenzprojekt befindet sich mind. in LP 5 (AP)
b) Objektplg Ingenieurbauwerk
vergl.bare Referenz, wenn mind. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Planung Brückenbauwerk über eine elektrifizierte Strecke der DB AG
-Planung einer Brücke in Baugrund mit mächtigen nicht tragfähigen Bodenschichten
-Auftragswert von 240 TEUR
-Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 3,6
-das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der LP 6 (Vorbereitung der Vergabe)
c) Tragwerksplg Ingenieurbauwerk
vergl.bare Referenz, wenn mind. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Planung eines Brückenbauwerkes über eine Bahnstrecke mit Streckengeschwindigkeit bis 160 km/h
-Planung einer Brücke in Baugrund mit mächtigen nicht tragfähigen Bodenschichten
-Auftragswert von 200 TEUR
-Bearbeitung mindestens der LP 2-3, 6
-das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der LP 6
d) Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung
vergl.bare Referenz, wenn mindest. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Baugrundbeurteilung für eine Brücke bei mächtigen nicht tragfähigen wasserführenden Bodenschichten
-Auftragswert von 40 TEUR
-Bearbeitung der Teilleistungen a-c gemäß HOAI, Anlage 1 Beraterleistungen Abs. 1.3
-das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der LP 6
e) Umweltplanung
vergl.bare Referenz, wenn mindest. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Objekt: Neu- und / oder Ausbau von Bundesautobahn/-fernstraße oder Landesstraße
-Auftragswert von mindestens 100 TEUR
-mindestens Bearbeitung von: LBP mit LP 1-4; HZ III, besondere Leistungen z.B. ASB
-das Referenzprojekt befindet/befand sich mindestens im Baurechtsverfahren
f) Abbruchplanung Hochbauten
vergl.bare Referenz, wenn mind. nachfolg. Kriterien eingehalten:
-Gebäude mindestens dreigeschossig in Mischbauweise (Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Holz) und
-Sicherung Nachbarbebauung z.B. aufgrund schlechter Baugrundverhältnisse, Bebauungsdichte
-Durchführung der Bauüberwachung
§46(3)Nr.2 VgV: Leistungsfähigkeit der eingesetzten techn. Fachkräfte: Dipl.-Ing. FH/TH oder Bachelor/Master o. vergleichbare Qualifikation, die zur Leistungserbringung befähigen.
Sachverständiger für Geotechnik,
Im Rahmen der Tätigkeitsausübung erforderliche Qualifikation in Bezug auf die Leistungen Bauüberwacher Bahn, SiGeKo, Vermessung Anlagen der DB AG. Bauvorlageberechtigter gem. § 66 Landesbauordnung M-V für Abbruchprojekt Hochbau.
§46(3)Nr.3 VgV : Qualitätssicherung: Bewerber muss bzw. die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen mind. über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (Schlusszeichnung Führungsposition, Mehraugenprinzip o. ä.) verfügen. Für den Nachweis der Erfüllung des Mindeststandards ist das eigene Qualitätsmanagementsystem nachvollziehbar zu beschreiben.
§46(3)Nr.9VgV: - Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), Datenaustausch mit LINFOS-Daten/LUNG/Arc-GIS
-MS Office, MS Projekt 2010
-CAD-Software
-Verkehrsplanungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu CARD/1
-Ausschreibungssoftware mit Datenschnittstellen von/zu iTWO
§46(3)Nr.10 VgV : Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Mindeststandards sind gleichlautend durch Unterauftragnehmer oder andere Unternehmen (Eignungsleihe) für die zugeordneten Leistungen zu erfüllen. entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Siehe auch Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessenbestätigung),sie steht unter der in I.1) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 75 VgV
GWB § 123 Zwingende Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus:
gemäß GWB § 123 (1) Nr. 1-10, (4) Nr. 1-2
GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
27.11.2018
10:00
20.12.2018
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Februar 2020
auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
16.10.2018