Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
1822726_219 B321 BAB-Zubringer Schwerin Baulos 1.2
2P-553-1822726_219
Bau von Fernstraßen (45233124)
Bauauftrag
1822726_219 B321 BAB-Zubringer Schwerin (Plater Straße - Mueß) Baulos 1.2
Errichtung BW-Nr. 1-Lärmschutzwand Zippendorf
913.096,00
EUR Euro
Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Schwerin
338m Bohrpfahl herstellen
22 t Betonstahl einbauen
254 m² Wandsockel als Stahlbetonfertigteil liefern und einbauen
55 St Pfosten für LSW herstellen
764 m² Wandelemente aus Holz liefern und einbauen
700 m³ Boden lösen und verwerten
500 m³ Boden für Arbeitsebene liefern
1100 m³Baustoff liefern und einbauen als Bauwerkshinterfüllung
250 m² Asphalttragdeckschicht herstellen
Preis
913.096,00
EUR Euro
01.02.2019
16.08.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
- Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
- Abschlagszahlungen und Schlußzahlung nach VOB/B sowie ZVB/E-StB
- Rechtsform Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
29.11.2018
10:00
- Deutsch (DE)
17.01.2019
29.11.2018
10:00
Vergabestelle
keine Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform evergabe-online.de kostenlos bereitgestellt.
Es erfolgt kein Versand in Papierform.
Eine elektronische Angebotabgabe ist nicht zugelassen.
Die Angebote sind schriftlich bei der Vergabestelle einzureichen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 Abs.3 Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
15.10.2018