Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Leuchtmittel- und Vorschaltgerätewechsel (PLH und MELH)
ZT6-1133-2018-300-15-ZT390
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Dienstleistungen
Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in zwei Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1: Paul-Löbe-Haus
Los 2: Marie-Elisabeth-Lüders
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
1
Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Paul-Löbe-Haus
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Es sind ca. 16.300 Leuchtmittel und rund 1.750 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, 20.000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen, Abdeckungen zu liefern, Bohrungen zu markieren, Mobiliar zu verrücken, Strahler auszurichten und eine Hubarbeitsbühne bereitzustellen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Preis
01.03.2019
28.02.2023
nein
nein
Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Es sind ca. 7.100 Leuchtmittel und rund 700 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, ca. 11.000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen, Abdeckungen zu liefern und Strahler auszurichten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages.
Preis
01.03.2019
28.02.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.11.2018
12:00
- Deutsch (DE)
20.02.2019
15.11.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
-Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
-Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
-Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und muss durch die Auftraggeberin schriftlich bestätigt sein. Die Teilnahmeverpflichtung gilt auch für Bieter, die bereits für den Deutschen Bundestag tätig waren/sind. Nähere Informationen hierzu können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Die Nichtteilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes.
-Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann zwar auf beide Lose ein Angebot abgeben, jedoch nur für ein Los einen Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so wird bei der Zuschlagserteilung dasjenige berücksichtigt, das die größte Ersparnis zum zweitplatzierten aufweist. Das andere Los wird an den Zweitplatzierten vergeben.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
25.09.2018