Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Abgasanlage der BHKW RTG, PLH
ZT6-1133-2018-301-12-ZT380
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
Dienstleistungen
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den Abgasreinigungsanlagen der Blockheizkraftwerke (BHKW) im Reichstagsgebäude und im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Im Reichtstagsgebäude (RTG) und im Paul-Löbe-Haus (PLH) ist jeweils ein BHKW mit 4 Modulen installiert. Jedes Modul besteht aus einem MAN-Dieselmotor, einem Generator und einer Abgasanlage. Vertragsgegenstand ist die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung nur für die Abgasanlagen.
Weiterhin sind vorraussichtlich zweimal innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit die
Rußfilter und einmal die Katalysatoren (SCR- und Oxidationskatalysatoren) für jedes BHKW-Modul im RTG zu erneuern.
Für die Störungsbeseitigung ist die Einrichtung einer 24-h-Rufbereitschaft erforderlich.
Für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden vereinbart.
Eine ORTSBESICHTIGUNG vor Angebotsabgabe ist zur Verdeutlichung der örtlichen Rahmenbedingungen mit den besonderen Bedingungen der Zugänglichkeit zu den technischen Einrichtungen FÜR JEDEN BIETER zwingend erforderlich. Der dabei ausgehändigte Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Preis
10.12.2018
09.12.2019
Zuzüglich drei Verlängerungsoptionen seitens der Auftraggeberin für je ein weiteres Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine
Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung
über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle
oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von
jedem Mitglied eingereicht werden.
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.10.2018
12:00
- Deutsch (DE)
07.12.2018
17.10.2018
14:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der eVergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
12.09.2018