Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Unterstützung des BfE bei Sicherheitsanalysen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens (FaUSt)
Z3 0180/18
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Dienstleistungen
Fachliche Unterstützung des BfE bei Sicherheitsanalysen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, das BfE bei seinen Aufgaben im Rahmen des Standortauswahlverfahrens durch fachliche Zuarbeit auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterstützen.
3.082.400,00
EUR Euro
Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
Fachliche Unterstützung des BfE bei Sicherheitsanalysen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Die fachliche Unterstützung betrifft ein breites Aufgabenspektrum. Hierzu gehören u. a.
- Bearbeitung von Aufgaben und Fragestellungen im Zusammenhang mit den beiden durch das BMU festzulegenden Rechtsverordnungen zu Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung (§ 26 StandAG) und zu Anforderungen für die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (§ 27 StandAG);
- Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen und von Anforderungen an die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen;
- Sicherheitsbetrachtungen zur Analyse des Langzeitverhaltens von Endlagersystemen unter verschiedenen Belastungssituationen und unter Berücksichtigung von Datenunsicherheiten, Fehlfunktionen und möglichen Entwicklungsszenarien (FEP- und Szenarienanalysen);
- Bewertung von Sicherheits-, Endlager- und Behälterkonzepten für die Standortauswahl;
- Bewertung von Sicherheitsuntersuchungen, Ableitung spezifischer Anforderungen an die Standorterkundung, Festlegung standortbezogener Prüfkriterien und Bewertung ihrer Anwendung für die Standortauswahl;
- Entwicklung eines holistischen Beurteilungsrahmens und Konzeption einer Vergleichsmethodik zur Beurteilung verschiedener Standortregionen und Standorte;
- Entwicklung von Methoden zum Umgang mit Ungewissheiten bei Sicherheitsbewertungen;
- Verfolgung und Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen;
Preis
3.082.400,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
36
Option einer einmaligen einjährigen Laufzeitverlängerung
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.10.2018
10:00
- Deutsch (DE)
16.01.2019
17.10.2018
10:00
Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de.
Hinweis: Wenn sich Bewerber ohne Registrierung erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vorgenanntes.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zu den Bewerbungsunterlagen auf der genannten Internetadresse bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist veröffentlicht.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel. +49 228 94990,
Fax. +49 228 9499400.
Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
11.09.2018