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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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07.09.2018

10.10.2018 23:59

10.10.2018 23:59

414 - 62.1

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

07.09.2018 15:45

2018/S 173-392599

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Klaus Brunner
Telefon:+49 6196-9082668
Hauptadresse: https://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=214979


an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

414 - 62.1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen

sowie

2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Amerika, Osteuropa, Subsahara Afrika

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines EU-weiten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (§§ 119 GWB, 15 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV) Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern (im Folgenden Auftragnehmer (AN)) – Institutionen oder private Unternehmen – zur

1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung

vor und nach AHK-Geschäftsreisen

sowie

2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets

abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.

Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die Erstellung der restlichen Factsheets ist u.a. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).

Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets werden auf einer eigenen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Westeuropa, Nordafrika, Asien & Pazifik

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur

1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung

vor und nach AHK-Geschäftsreisen

sowie

2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets

abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.

Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die restlichen Factsheets sind Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).

Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets auf einer eignen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 zu verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.10.2018

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.12.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.10.2018

23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.09.2018



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