Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=214979
an die oben genannten Kontaktstellen.
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Finanzierungsmoduls im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
414 - 62.1
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie
2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
Ja
alle Lose
Amerika, Osteuropa, Subsahara Afrika
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie auf Basis der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und im Wege eines EU-weiten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (§§ 119 GWB, 15 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 21 VgV) Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern (im Folgenden Auftragnehmer (AN)) – Institutionen oder private Unternehmen – zur
1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung
vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie
2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die Erstellung der restlichen Factsheets ist u.a. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets werden auf einer eigenen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag
Laufzeit in Monaten:
24
nein
nein
Westeuropa, Nordafrika, Asien & Pazifik
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Das BMWi beabsichtigt, im Rahmen des Finanzierungsmoduls der Exportinitiative Energie Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Dienstleistern zur
1. Umsetzung einer Beratungsleistung zu Export- und Projektfinanzierung
vor und nach AHK-Geschäftsreisen
sowie
2. Erstellung bzw. Aktualisierung von länderspezifischen Finanzierungsfactsheets
abzuschließen. Daneben ist die Publikation „Basiswissen 2017: Export- und Projektfinanzierungen im Bereich klimafreundlicher Energielösungen“ (kurz: Basiswissen) Bestandteil des Finanzierungsmoduls, nicht aber dieser Ausschreibung.
Die Finanzierungs-Factsheets sollen Unternehmen der Energiebranche kompakte Informationen über sämtliche Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zu einem Land geben. Diese werden auf der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht. Es ist wichtig, dass die Factsheets für den Laien verständlich aufbereitet werden und möglichst – unter Beachtung der DSGVO – konkrete Angaben zu kompetenten Ansprechpartnern der Finanzierungsinstitutionen und weiterführende Links enthalten. Die Factsheets sollen für alle Länder erstellt werden, in denen eine Auslandshandelskammer (AHK) bzw. Delegation der deutschen Wirtschaft ansässig ist, d.h. in der Gesamtheit ca. 100 Factsheets. Im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung wurde bereits die Erstellung von 36 Factsheets beauftragt. Die restlichen Factsheets sind Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens (vgl. Losaufteilung).
Die Factsheets dienen auch als Grundlage für die Auswahl der Länder, in denen individuelle Beratungsleistungen vor und nach ausgewählten AHK-Geschäftsreisen der Exportinitiative Energie durchgeführt werden sollen. Die Beratung soll allein zu Ländern angeboten werden, in denen die Finanzierungsbedingungen aussichtsreich sind. Ausgenommen sind OECD- sowie EU-Mitgliedsstaaten. Die Factsheets auf einer eignen Dossier-Seite der Website der Exportinitiative Energie veröffentlicht und Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Ist im Vorfeld einer AHK-Geschäftsreise, für die eine Beratungsleistung angeboten wird, eine Informationsveranstaltung geplant, so übernimmt der Berater den Finanzierungvortrag.
Laufzeit in Monaten:
24
Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 zu verlängern.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
10.10.2018
23:59
- Deutsch (DE)
10.12.2018
10.10.2018
23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
06.09.2018