Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
San Francisico, Projektsteuerungsleistungen
VV-118-2018-0162
Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
Dienstleistungen
Projektsteuerungsleistungen nach AHO, Heft 9 zum Bauvorhaben Erdbebenertüchtigung und Sanierung des Deutschen Generalkonsulats in San Francisco
Not specified / Other (00)
Deutsches Generalkonsulat
1950+1960 Jackson Street
Pacific Heights
San Francisco
USA
Die Maßnahme setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
1.) Erdbebenertüchtigung nach "Californian Historic Building Code (CHBC)";
2.) Erneuerung großer Teile der TGA inkl. Grundleitungen;
3.) Brandschutzertüchtigung nach "Californian Building Code (CBC)" unter Berücksichtigung der Schutzziele nach Muster-Brandschutzverordnung des Bundes (Sprinkler-/Brandmeldeanlagen, Rettungswege);
4.) Ertüchtigung der Materiellen Sicherheit (u.a. Errichtung Außenwache/Personenschleuse, Ertüchtigung Fassa-de/Fenster/Türen, Herrichten Schleuse Kanzlei, Gefahrenmeldeanlagen);
5.) barrierefreie Erschließung nach "American With Disabilities Act (ADA)" (Rampe, Aufzug, WC-Anlagen).
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten: 1. Leerzug Residenz und Umbau für Interimsunterbringung Kanzlei, Herstellen provisorische Außenwache. 2. Umbau Kanzlei und Errichtung neue Außenwache mit Personenschleuse, Rückzug Kanzlei aus Residenz. 3. Rückbau Interims-Kanzlei für Rückzug Residenz aus Zwischenun-terkunft.
Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/ Verwaltungsgebäude (Rechts-, Konsular- und Visa-Stelle) mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Maßnahme: Bauen im Bestand und Neubau (Außenwache); 3. Größe: 2.534 qm Nettogrundfläche (davon Kanzlei: 1.570 qm); 4. geschätzte Kosten KGr 300-500 nach DIN 276 netto (= brutto): rd. 13,2 Mio. EUR (davon Sicherheitselemente KGr 300: voraussichtlich rd. 0,7 Mio. €).
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst folgende Leistungsbereiche (Leistungen im Einzelnen siehe Leistungsbild [Anlage 1 zum Vertragsentwurf Vertragsteil A bzw. Vertragsteil B]):
A.1 Projektsteuerung in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2014) in den Handlungsbereichen A (Organi-sation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen): Projektstufen 3-5.
A.2 Construction Management gemäß AIA-A232/C132-2009 ("Construction Manager as Advisor"): Leistungen gemäß §3.2 und §3.3 (Preconstruction -/ Construction Phase Administration of the Construction Contract) mit den zentralen Aufgaben der Kosten- Termin- und Qualitätskontrolle während der Ausführung.
B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI §34 in Verbindung mit Anlage 10 für besondere Sicher-heitsbauteile (Visa-Schalter, Kanzlei-Schleuse, Fenster und Außentüren [RC3-Qualität] - Vergabe in Deutschland): Grundleistungen Leistungsphasen 5-8.
Aufgabe ist eine intensive Überwachung der Leistungen der lokalen Planer und örtlichen Bauunternehmen inkl. (stichpro-benartiger) Prüfung der Werkplanungen, Bemusterung von Bauteilen vor Einbau und sonstige Maßnahmen zur Sicherstel-lung der Umsetzung der geplanten und vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards sowie die Koordination und Einbindung weiterer Beteiligter des Bauherrn. Die Leistungspflichten im Einzelnen sind den Vergabeunterlagen (insb. Vertragsentwurf und Leistungsbild [Anlage 1 zum VertragsA bzw. Vertragsteil B]) zu entnehmen.
Mit den Planungen/Beratungsleistungen sind örtliche (Generalplaner gem. Leistungsbild "Architect" des "American Institutes of Architecture [AIA]") und deutsche Unternehmen (Brandschutz, Erdbebensicherheit, Technische Ausrüstung sicher-heitsrelevante Anlagen) beauftragt.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.11.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: Beauftragung: 01/2019; Ausführungsplanung bis 06/2019; Vergabe (San Francis-co/Deutschland): 06-08/2019; Ausführung: 08/2019-03/2021; Projektabschluss: bis 07/2021.
Laufzeit in Monaten:
30
3
5
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.770 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 19,8 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80,2 %.
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufor-dernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
ja
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Stufe 1 beauftragt: Leistungen Projektstufe 3 gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 9, Leistungen des Construction Managements in Anlehnung an AIA Document C132-2009, Leistungen gem. §3.2 (Preconstruction Phase) und Objektplanungsleistungen gem. HOAI §34, Leistungsphasen 5-7. Im Einzelnen siehe Vertragsentwurf / Leistungsbild (Anlage 1 zum Vertragsteil A bzw. Vertragsteil B).
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (ggf. in Teilen) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Vergabe weiterer (auch Besonderer) Leistungen in den Leistungsbereichen A und B gem. Ziff. II.2.4, sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich.
(3) Folgende Unterlagen werden im Falle der Einladung zur Verhandlung - nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklä-rung - zur Verfügung gestellt: Bestandsunterlagen; Bauunterlage (Verf.: Carey & Company, San Francisco 01/2018). Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung (2. Stufe des Verfahrens) sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) und dem Vertragsentwurf weitere Erklärungen unterzeichnet vorzulegen.
nein
Die unter II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen. Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet (s. I.3) abgerufen werden können: Formblätter / Bewertungsmatrix Stufe 1; Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen; Bewertungsmatrix Stufe 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den ak-tuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(c) Erklärung (s. Teilnahmeantrag Pkt. 2 / Formblatt) des Bewerbers/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen.
(d) Erklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 3 / Formblatt) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Pkt. 6) gem. Ziff. III.2.1.
(f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazi-täten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV sowie Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblätter). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerber-gemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftser-klärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft, werden - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - ausgeschlossen, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Netto-Jahresgesamtumsatz sowie zum Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen in den Leistungsbereichen A und B gem. Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit ei-ner Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schä-den nachzuweisen, die auch in den USA gültig ist (Leistungsbereich A) bzw. mind. 1,0 Mio. EUR je Schadensfall für Perso-nenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen, die auch in den USA gültig ist (Leistungsbereich B). Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Für eine Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft in voller Höhe be-stehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
(1) Umsatz: Netto-Jahresumsatz im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) für Dienst-leistungen in den Leistungsbereichen A und B gem. Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung: Mindestanforderung: größer/gleich 350.000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Ba-chelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) in den Leistungsbereichen A und B gem. Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden, aufgeschlüsselt in:
a) Architekten und Ingenieure insgesamt / davon (nicht zwingend) mit Erfahrung in der Steuerung und/oder Pla-nung/Bauleitung von Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers/in Nordamerika;
b) Architekten und Ingenieure mit größer/gleich 5 Jahren Berufserfahrung, davon im Leistungsbereich A.1 und in den Leistungsbereichen A.2 / B gem. Ziff. II.2.4 Bekanntmachung.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben wer-den, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunterneh-mer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1.1 und 5.1.2) für den Leistungsbereich A.1 Projektsteuerung und für den Leistungsbereich A.2/B Construction Management / Objektplanung jeweils 2 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 und 5.2.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort/Auftraggeber;
- öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103;
- Name des Auftragnehmers;
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 der Planer i.S. HOAI (2013) §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betrei-ber);
- Projektkosten (Summe KGr 300-500 nach DIN 276) netto;
- Bearbeitete Bruttogrundfläche BGF;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone i.S. AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) §5 /HOAI (2013) §35;
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI (2013) §2 (Bauen im Bestand [Umbau- und/oder Modernisierungs- bzw. In-standsetzungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahme]/ Andere);
- Leistungsumfang (Bearbeitete Handlungsbereiche/Projektstufen i.S. AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) §2/ bearbeitete Leistungsphasen i.S. HOAI (2013) §34).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/ Projekt-merkmalen zu tätigen (sofern zutreffend). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung beigefügt werden und gehen dann positiv in die Be-wertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Schreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Eine Referenz für den Leistungsbereich A.1 kann ebenso in den Leistungsbereichen A.2/B benannt werden (sofern zutreffend).
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeits-stunden in den Leistungsbereichen A und B gem. Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 5 pro Jahr im Durchschnitt, davon mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt mit Berufserfahrung ≥ 5 Jahre im Leistungsbereich A.1 und mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt mit Berufserfahrung ≥ 5 Jahre in den Leistungsbereichen A.2/B.
(2) Referenzprojekte: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenz-projekte (je Leistungsbereich: 2), die folgende Bedingungen erfüllen: 1. Projektkosten (Summe KGr 300-500 nach DIN 276) größer/gleich 4, 5 Mio. Euro netto, 2. Fertigstellung Leistungsphase 8 der Planer i.S. HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 09/2012 bis 08/2018).
Mit den je Leistungsbereich zu benennenden Referenzprojekten (Anzahl: 2), welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, sind die folgenden weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:
Projektsteuerung (Leistungsbereich A.1):
a) mind. ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Bauen im Bestand (Umbau und/oder Modernisierung bzw. Instand-setzung und/oder Instandhaltung im Sinne HOAI 2013 §2);
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 §5;
c) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 3, 4 und 5 in den Handlungsbereichen A (Orga-nisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finan-zierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen) i.S. §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) mindestens je einmal abgedeckt sein.
Construction Management / Objektplanung (Leistungsbereiche A.2/B):
a) mind. ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Bauen im Bestand (Umbau und/oder Modernisierung bzw. Instand-setzung und/oder Instandhaltung im Sinne HOAI 2013 §2);
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone im Sinne HOAI 2013 §35 größer/gleich 3;
c) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 5 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 durchgängig er-bracht wurden;
d) bei beiden Referenzprojekten muss die Leistungsphase 8 i.S. HOAI §34 erbracht worden sein.
Alle Mindestanforderungen müssen durch die genau 2 Referenzprojekte je Leistungsbereich erfüllt sein, die Kombi-nation dabei ist beliebig.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit VgV §44):
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, nach sie nach den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbe-zeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen bzw. wenn sie berechtigt sind, in ihrem Heimatland als Architekt oder In-genieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Vo-raussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewähr-leistet ist.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsange-hörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag.
(1) Ort der Leistung: Berlin / San Francisco: Die örtliche Präsenz in Berlin ist während der gesamten Projektlaufzeit gem. Erfordernis sicherzustellen. Eine kontinuierliche Bauleitung durch den Auftragnehmer ist zwingend; die personelle Kon-tinuität vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse, soweit am Standort möglich, u.a. RBBau und BauO-NRW (im Einzelnen s. Vertragsmuster).
(3) HOAI 2013: Grundleistungen werden - ungeachtet ob und inwieweit die HOAI als zwingendes Preisrecht anwendbar ist - nach den Mindestsätzen vergütet: §35: HZ 3.
(4) Auslandreisen werden pauschal erstattet (s.a. Vertragsmuster §7); Kosten für innerdeutsche Reisen werden nicht separat erstattet.
(5) Vertrag inkl. Anlagen; Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt das deutsche Recht.
(6) BGB; GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
10.10.2018
13:00
02.11.2018
- Deutsch (DE)
11.01.2019
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen /Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Form-blätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärungen / Nachunternehmererklärungen etc. [im Einzelnen s. Teilnahmeantrag letzte Seite: "Anhang"]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklä-ren/abzugeben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewer-bung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahme-antrag aus und unterschreibt den Antrag.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
(2) Der Bauherr beabsichtigt im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 6 Tage festzulegen. Der Bauherr behält sich vor, den Zuschlag ge-mäß §17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
(3) Informationen zur Datenverarbeitung durch die Vergabestelle des Auswärtigen Amts siehe Merkblatt in den Vergabeun-terlagen.
(4) Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Merkblatt "Bewerbungsbedingungen". Diesem sind u.a. Hinweise bzgl. weiterer Auskünfte (Rückfragen) und die Vorgaben / Anforderungen zur Form und Einreichung eines Teilnahmeantrags zu entnehmen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
05.09.2018