Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=214113
an die oben genannten Kontaktstellen.
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für das Pilotvorhaben Moderation der Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
414-62.1
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können.
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Leistungsgegenstand sind die nachstehend genannten Leistungsteile:
(1) Projektidentifikation,
(2) Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung,
(3) Konsortialbildung,
(4) Vorbereitung und Durchführung der Konsortialreise,
(5) Nachbereitung der Konsortialreise.
Weitergehende Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten:
24
Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 Monate verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage 2 (Verfahrensbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
04.10.2018
23:59
- Deutsch (DE)
30.11.2018
04.10.2018
23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Angebote in Papierform
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/ der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 - Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 04.10.2018 bei der o.g. Stelle eingehen.
Am 05.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 04.10.2018 bis 23:59 h eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
31.08.2018