Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung von VHS-Videobändern
B 19.17 - 9601/18/VV : 1
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm (92100000)
Lieferauftrag
Digitalisierung von VHS-Videobändern
Datenverarbeitung (72310000)
Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)
Reparatur und Wartung von audiovisuellen und optischen Geräten (50340000)
Berlin (DE30)
Berlin
Digitalisierung inkl. Behebung mechanischer Anomalien (Reinigung, Reparatur) von 242 VHS-Videobändern
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Eine Anlage 'Technische Ausstattung' ist zu erstellen. Die Verwendung von professioneller, regelmäßig gewarteter technischer Ausstattung wird gefordert.
Folgende Angaben sind aufzuführen (Hersteller, Modellbezeichnung/Version, Spezifikationen):
-Quelle/Abspielgerät
-A/D-Wandler
-Time Base Corrector
-Vectorscope
-Waveformmonitor
-Sonstige Hardware und Messtechnik
-Software
Beschreiben Sie den Signalweg, d. h. durch welche Komponenten das Signal in welcher Reihenfolge durchgeleitet wird.
Beschreiben Sie die technische Ausstattung a) zur herkömmlichen Bandreinigung b) zu Verfahren, die auf der Nutzung von Chemikalien bzw. Wärme basieren.
Eine Anlage 'Referenzen' ist zu erstellen. In zwei Aufgabenbereichen sind jeweils mind. 3 Referenzen nachzuweisen, wobei alle Unterpunkte abzudecken sind:
I Restaurierung und Reinigung
-Mechanische Rekonstruktion von Videokassetten
-Instandsetzen von Klebestellen und Bearbeitung von Bandschäden
-Behandlung/Reinigung des Bandmaterials zur optimalen Abspielbarkeit
II Umgang mit analoger Videotechnik und Digitalisierung
-Retrodigitalisierung von analogen Videoformaten für Gedächtnisorganisationen
-Bereitstellung detaillierter Metadaten
Art und Umfang der erbrachten Referenzaufträge sind detailliert zu beschreiben. In mind. einem der Referenzaufträge darf die Leistungserbringung nicht länger als 3 Jahre vor Ende der Angebotsfrist zurückliegen. Eine jeweilige Kontaktstelle des damaligen Auftraggebers ist zu benennen.
Eine Anlage 'Fachpersonal' ist zu erstellen. In dem Geschäftsbereich, der im Auftragsfall mit der Leistungserbringung betraut sein wird, müssen mind. 2 Vollzeitbeschäftigte arbeiten. Deren geeignete fachliche Qualifikation und Erfahrung in der Digitalisierung, Reinigung und Instandsetzung von Videokassetten ist darzulegen. Jeder vorgesehene Mitarbeiter muss mind. eine abgeschlossene und fachlich passende Berufs- oder Hochschulausbildung oder mindestens eine zweijährige Berufs- bzw. Projekterfahrung im Bereich der Retrodigitalisierung von analogen Videoformaten nachweisen können.
Eine Anlage 'Transport und Maßnahmen zur Sicherung' ist zu erstellen. Es ist anzugeben, wie die zum Auftrag gehörenden Transportleistungen erbracht werden (durch den Auftragnehmer selbst oder durch entsprechenden Unterauftrag an ein geeignetes Transportunternehmen). Die Modalitäten hinsichtlich eingesetzter Fahrzeuge und Abwicklung des Transports sind zu beschreiben.
Die für die Lagerung der Archivalien vorgesehenen Räumlichkeiten sind detailliert zu beschreiben, und die Einhaltung der klimatischen Bedingungen ist zu erläutern.
Die Zugangsregelungen zum Lager und zu den Arbeitsräumen sind zu erläutern.
Ferner ist zu beschreiben, wie sichergestellt wird, dass Unbefugte keinen Zugang zu den für den Auftrag genutzten Datenverarbeitungssystemen erhalten.
In einer Anlage 'Versicherung' ist das Vorliegen einer Versicherung zu bestätigen, die 200 € pro VHS-Band im Falle von Schäden bzw. Verlust abdeckt.
Eine Anlage 'Qualitätssicherung' ist zu erstellen, in der die eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität beschrieben werden.
Machen Sie insbesondere Angaben zum Wartungszyklus der Geräte und geben Sie an, von wem die Wartung durchgeführt wird (z. B. Fachbetrieb oder eigens geschulte(r) Mitarbeiter). Spezifizieren Sie die Reinigungsmaßnahmen (Art, Zyklus) der Abspielgeräte.
Für nähere Erläuterungen siehe die Vergabeunterlage.
Die Bänder müssen innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland verbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.10.2018
11:30
- Deutsch (DE)
17.12.2018
08.10.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Möglichkeit der Betriebsbesichtigung vorbehalten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
30.08.2018