Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Zweckverband
Andere Tätigkeit:
Breitbandausbau
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über erweiterte Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau im Zweckverbandsgebiet "Altmark"
731/17-2
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Dienstleistungen
Der Zweckverband Breitband Altmark beabsichtigt, im Verbandsgebiet ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten und anschließend an einen privaten Netzbetreiber, der bereits ermittelt wurde, zu verpachten (sog. Betreibermodell). Für die Errichtung des Breitbandnetzes werden Planungsleistungen im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, der Vorbereitung, Begleitung und Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, der Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation benötigt. Diese Planungsleistungen sollen auf die bereits erstellte Strukturplanung des Auftraggebers aufsetzen. Die Beauftragung soll als Rahmenvertrag mit einem Unternehmen erfolgen, nachdem das beauftragte Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabafrage mit den entsprechenden Leistungsphasen beauftragt wird.
2.240.298,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
3
Projektgebiet 1
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Stendal (DEE0D)
Gemeinden Eichstedt (Altmark), Goldbeck, Hassel, Havelberg, Hohenberg-Krusemark, Kamern, Klietz, Osterburg, Rochau, Schollene, Schönhausen, Tangerhütte, Tangermünde, Wust-Fischbek
Mit dem Auftragnehmer soll ein Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Planungsleistungen geschlossen werden. Vorliegend ist die Mindestabnahme der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für alle Lose vorgesehen. Der Auftragnehmer soll in diesen Leistungsphasen zunächst eine Unterteilung des Projektgebietes in mehrere Teillose vornehmen und diese als Empfehlung dem Auftraggeber unterbreiten. Die Aufteilung erfolgt mit dem Ziel, möglichst gleich große Teillose für die anschließende Bauausschreibung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den geschätzten Baukosten und dem jeweils zu erwartenden Pachtzins ergibt, zu erreichen. Je Projektgebiet sind bis zu 10 Teillose für den Bau vorgesehen. Anschließend erfolgt eine an diesen Teillosen orientierte Bauausschreibung, welche das Planungsbüro vorbereitet und an der es mitwirkt.
Die weiteren Leistungsphasen, das heißt die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation, werden jeweils nur insoweit beauftragt, als zuvor wirtschaftliche Angebote im Rahmen der Bauausschreibung eingegangen sind und der jeweilige Bauauftrag zustande gekommen ist. Da im Rahmen der Bauausschreibungen jeweils weitere Losaufteilungen erfolgen sollen, ist auch eine nur teilweise Beauftragung mit Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation möglich.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Qualitätskriterium
Name: Ausführungsfristen (für die Leistungsphasen 4-7) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium
Name: Gesamtkonzept und Schlüssigkeit der Planung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium
Name: Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualifikation der Mitarbeiter / Gewichtung: 10
Preis
Gewichtung: 30
625.868,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
48
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
nein
ja
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Projektgebiet 2
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Stendal (DEE0D)
Gemeinden Arendsee (Altmark), Kalbe (Milde), Aland, Altmärkische Höhe, Altmärkische Wische, Bismark (Altmark), Iden, Seehausen, Werben (Elbe), Zehrental
Mit dem Auftragnehmer soll ein Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Planungsleistungen geschlossen werden. Vorliegend ist die Mindestabnahme der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für alle Lose vorgesehen. Der Auftragnehmer soll in diesen Leistungsphasen zunächst eine Unterteilung des Projektgebietes in mehrere Teillose vornehmen und diese als Empfehlung dem Auftraggeber unterbreiten. Die Aufteilung erfolgt mit dem Ziel, möglichst gleich große Teillose für die anschließende Bauausschreibung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den geschätzten Baukosten und dem jeweils zu erwartenden Pachtzins ergibt, zu erreichen. Je Projektgebiet sind bis zu 10 Teillose für den Bau vorgesehen. Anschließend erfolgt eine an diesen Teillosen orientierte Bauausschreibung, welche das Planungsbüro vorbereitet und an der es mitwirkt.
Die weiteren Leistungsphasen, das heißt die Objektüberwachung sowie die Objetkbetreuung und Dokumenatation, werden jeweils nur insoweit beauftragt, als zuvor wirtschaftliche Angebote im Rahmen der Bauausschreibung eingegangen sind und der jeweilige Bauauftrag zustande gekommen ist. Da im Rahmen der Bauausschreibungen jeweils weitere Losaufteilungen erfolgen sollen, ist auch eine nur teilweise Beauftragung mit Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation möglich.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend den Bedinungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA-) Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Qualitätskriterium
Name: Ausführungsfristen (für die Leistungsphasen 4-7) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium
Name: Gesamtkonzept und Schlüssigkeit der Planung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium
Name: Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualifikation der Mitarbeiter / Gewichtung: 10
Preis
Gewichtung: 30
847.031,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
48
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, der Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
nein
ja
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Die Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Meike Hütter, Ständehausstr.10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Auch Fragen sind an diese Kontaktstelle zu richten.
Projektgebiet 3
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Altmarkkreis Salzwedel (DEE04)
Gemeinden Beetzendorf, Dähre, Gardelegen, Jübar, Klötze, Kuhfelde, Rohrberg, Wallstawe, Flecken Apenburg-Winterfeld, Diesdorf
Mit dem Auftragnehmer soll ein Rahmenvertrag über die ausgeschriebenen Planungsleistungen geschlossen werden. Vorliegend ist die Mindestabnahme der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für alle Lose vorgesehen. Der Auftragnehmer soll in diesen Leistungsphasen zunächst eine Unterteilung des Projektgebietes in mehrere Teillose vornehmen und diese als Empfehlung dem Auftraggeber unterbreiten. Die Aufteilung erfolgt mit dem Ziel, möglichst gleich große Teillose für die anschließende Bauausschreibung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die sich aus den geschätzten Baukosten und dem jeweils zu erwartenden Pachtzins ergibt, zu erreichen. Je Projektgebiet sind bis zu 10 Teillose für den Bau vorgesehen. Anschließend erfolgt eine an diesen Teillosen orientierte Bauausschreibung, welche das Planungsbüro vorbereitet und an der es mitwirkt.
Die weiteren Leistungsphasen, das heißt die Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung und Dokumentation, werden jeweils nur insoweit beauftragt, als zuvor wirtschaftliche Angebote im Rahmen der Bauausschreibung eingegangen sind und der jeweilige Bauauftrag zustande gekommen ist. Da im Rahmen der Bauausschreibungen jeweils weitere Losaufteilungen erfolgen sollen, ist auch eine nur teilweise Beauftragung mit Objektüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation möglich.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und entsprechend der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access- (NGA-) Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Qualitätskriterium
Name: Ausführungsfristen (für die Leistungsphasen 4-7) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium
Name: Gesamtkonzept und Schlüssigkeit der Planung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium
Name: Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Qualifikation der Mitarbeiter / Gewichtung: 10
Preis
Gewichtung: 30
767.397,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
48
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung der Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
nein
ja
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Die Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Zweckverband Breitband Altmark - Vergabe Planungsleistungen" unter Angabe des Loses bei Melz Gercke Rechtsanwälte, Frau Meike Hütter, Ständehausstr. 10/11, 30159 Hannover, einzureichen. Fragen sind ebenfalls an diese Kontaktstelle zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
- Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
- Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2017, falls dessen Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; sofern für das Jahr 2017 noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss vorliegt, ist der Jahresabschluss für das Jahr 2016 vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
- Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Jahren bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbau-Projekten bezüglich der Netzplanung mit Angabe des Leistungsumfangs, des ungefähren Leistungszeitraums und des ungefähren Auftragswertes; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
- Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Netzplanung;
- Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Eine Verlängerung ist möglich, wenn aufgrund von Verzögerungen im Verfahrensablauf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Bauarbeiten nicht so rechtzeitig fertiggestellt werden können, dass innerhalb der vorgesehenen Laufzeit die mit dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Leistungen der Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation vollständig erbracht werden können.
nein
2017/S 246-515866
21.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Diese Ausschreibung stellt die Fortsetzung des im EU-Abl. unter 2017/S 246-515866 durch den Auftraggeber veröffentlichten Vergabeverfahrens dar, dessen Aufhebung hiermit aufgehoben wird.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.
20.08.2018
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