Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Auf-, Abbau bei verschiedenen Veranstaltungen
123-02.05-20.0035-18-I-L
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Leistung sind die Einlagerung, der Transport sowie der Auf- und Abbau des Informationsstands bei verschiedenen Veranstaltungen zu Organ- und Gewebespenden
DEUTSCHLAND (DE)
Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149 - 161
50825 Köln
sowie in Teilen beim Auftragnehmer und deutschlandweit
Auftragsgegenstand sind folgende Leistungen:
- ein Auftaktgespräch und eine jeweils ca. dreistündige Besprechung pro Quartal beim Auftraggeber in Köln,
- Übernahme/Übergabe des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente, inklusive Erstellung eines Protokolls (optionale Leistung),
- Überführung des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente vom Lager des bisherigen Dienstleisters zum Standort des Auftragnehmers (optionale Leistung),
- technisch-logistische Einsatzvorbereitungen,
- bundesweiter Transport des Informationsstands zum und vom jeweiligen Einsatzort,
- Auf- und Abbau des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente am jeweiligen Einsatzort,
- Lagerung des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente zwischen den jeweiligen Einsätzen,
- Durchführung regulärer Wartungen des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente,
- Durchführung bzw. Beauftragung notwendiger Reparaturen sowie ggf. technischer Optimierungen und Grundreinigungen des Informationstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente,
- Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal,
- Übergabe des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente nach Vertragsende (optionale Leistung) und
- Bereitstellung der Ausstellungsstücke sowie deren Verpackung und Versand über gängige Versanddienstleister.
Preis
Laufzeit in Monaten:
24
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der jeweiligen Option.
ja
Optionale Leistungen:
- Die Übernahme/Übergabe des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente, inklusive Erstellung eines Protokolls.
- Die Überführung des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente vom Lager des bisherigen Dienstleisters zum Standort des Auftragnehmers.
- Die Übergabe des Informationsstands und der dazugehörigen Gestaltungselemente nach Vertragsende.
- Zwei Verlängerungsoptionen, siehe Punkt II.2.7).
Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der jeweiligen Option.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
09.11.2018
28.09.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A)
Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
E)
Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt sowie unterschrieben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) einzureichen.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV).
Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur VI. 4) Rechtsbehelfsverfahren/ Nachprüfungsverfahren gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV).
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
15.08.2018
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