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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Beschaffung eines elektronischen Vergabemanagementsystems für die Straßenbauverwaltung M-V als Software as a Service (SaaS)

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12.08.2018

18.09.2018 10:30

18.09.2018 10:30

0221-550-33-23/18

Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

16.08.2018 16:04

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V
Postanschrift:Erich-Schlesinger-Straße 35
Postleitzahl:18059
Ort:Rostock
NUTS:Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 381-12237
Fax:+49 381-1223500
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Beschaffung eines elektronischen Vergabemanagementsystems für die Straßenbauverwaltung M-V als Software as a Service (SaaS)

0221-550-33-23/18

II.1.2)
CPV-Code

Anbieter von Anwendungen (72416000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt ein workflow-gesteuertes elektronisches Vergabemanagementsystem (kurz: e-VMS) für eine vollständige elektronische Vergabe einzuführen. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt ein workflow-gesteuertes elektronisches Vergabemanagementsystem (kurz: e-VMS) für eine vollständige elektronische Vergabe einzuführen. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses. Unter einem e-VMS wird ein Softwaresystem verstanden, welches aus den folgenden Komponenten bestehen soll:

• einer Vergabeplattform zur Bereitstellung der elektronischen Vergabeunterlagen und zur Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter

• einem Vergabemanagementsystem (medienbruchfreie Abwicklung des Vergabeverfahrens in der Vergabestelle unter Nutzung der Vergabeplattform) sowie

• einer verfügbaren Bieterapplikation

Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung M-V in der Ausschreibungsphase, Vergabephase und der Ausführungsphase die RIB-Software iTWO 2016 (im Folgenden: iTWO) nutzt. Das e-VMS muss diesbezüglich eine Schnittstelle aufweisen. Die Straßenbauverwaltung M-V legt besonderen Wert auf die Einpassung des e-VMS in das bestehende IT-Portfolio. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
48

Die Vertragslaufzeit kann optional um 12 Monate verlängert werden, sofern der Auftraggeber 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit dies dem Auftragnehmer bekannt gibt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zur Eignung:

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zur Eignung:

Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zur Eignung:

Vorlage mindesten 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen

Anforderungen der Leistungsbeschreibung/Kriterienkatalog/Leistungskriterien

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.09.2018

10:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

19.10.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.09.2018

10:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postanschrift:Johannes-Stelling-Str. 14
Postleitzahl:19053
Ort:Schwerin
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 161 Abs. 1 und 2 GWB:

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.

Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder

Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich

dieses Gesetzes zu benennen.

Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung

der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der

verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll,

soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.08.2018



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