Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit:
Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines elektronischen Vergabemanagementsystems für die Straßenbauverwaltung M-V als Software as a Service (SaaS)
0221-550-33-23/18
Anbieter von Anwendungen (72416000)
Dienstleistungen
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt ein workflow-gesteuertes elektronisches Vergabemanagementsystem (kurz: e-VMS) für eine vollständige elektronische Vergabe einzuführen. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses.
Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt ein workflow-gesteuertes elektronisches Vergabemanagementsystem (kurz: e-VMS) für eine vollständige elektronische Vergabe einzuführen. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses. Unter einem e-VMS wird ein Softwaresystem verstanden, welches aus den folgenden Komponenten bestehen soll:
• einer Vergabeplattform zur Bereitstellung der elektronischen Vergabeunterlagen und zur Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter
• einem Vergabemanagementsystem (medienbruchfreie Abwicklung des Vergabeverfahrens in der Vergabestelle unter Nutzung der Vergabeplattform) sowie
• einer verfügbaren Bieterapplikation
Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung M-V in der Ausschreibungsphase, Vergabephase und der Ausführungsphase die RIB-Software iTWO 2016 (im Folgenden: iTWO) nutzt. Das e-VMS muss diesbezüglich eine Schnittstelle aufweisen. Die Straßenbauverwaltung M-V legt besonderen Wert auf die Einpassung des e-VMS in das bestehende IT-Portfolio. Ziel ist die Gestaltung eines medienbruchfreien Arbeitsprozesses.
Laufzeit in Monaten:
48
Die Vertragslaufzeit kann optional um 12 Monate verlängert werden, sofern der Auftraggeber 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit dies dem Auftragnehmer bekannt gibt.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eigenerklärung zur Eignung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Eigenerklärung zur Eignung:
Vorlage mindesten 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Anforderungen der Leistungsbeschreibung/Kriterienkatalog/Leistungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.09.2018
10:30
- Deutsch (DE)
19.10.2018
18.09.2018
10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
§ 161 Abs. 1 und 2 GWB:
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der
verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll,
soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
10.08.2018