Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
fg 4/18 FATF Länderprüfung 2020/2021
V B 5 - Vw 3170/18/10010
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
fg 4/18 Financial Action Task Force (FATF) Länderprüfung 2020/2021
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Berlin (DE30)
Berlin (DE30)
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Beratungsauftrag fg 4/18 Financial Action Task Force (FATF) - Länderprüfung 2020/2021
Leistungsbeschreibung geht aus der Projektbeschreibung (Anlage) hervor
19.11.2018
30.06.2021
3
5
Teilnahmeanträge von Bewerbern, die A-Kriterien nicht erfüllen, werden mangels Eignung von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn geforderte Mindestvoraussetzungen (z.B. Vorlage mindestens 1 Referenz) nicht erfüllt werden.
Nur dann, wenn alle A-Kriterien und alle Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, werden die B-Kriterien (auch bei kombinierten A- und B-Kriterien) an Hand der Wertungsmatrix bewertet.
Sofern nach Abschluss der Eignungsprüfung genügend geeignete Bewerber vorhanden sind, werden die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl in der Wertung nach den B-Eignungskriterien zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Nähere Angaben: siehe Eignungskriterien (Anlage)
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Eignungskriterien
Bei der Auftragsvergabe werden die Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen, Teil B (VOL/B) als "Allgemeine Vertragsbedingungen"
(gemäß § 29 (2) VergRModVO) sowie die Vertragsbedingungen des BMF Bestandteile des Vertrages. Eigene Vertragsbedingungen der Anbieter werden
nicht Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.09.2018
14:00
13.09.2018
- Deutsch (DE)
20.12.2018
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Im Teilnahmewettbewerb ermittelt der Auftraggeber aufgrund der vom Bewerber vorzulegenden Unterlagen und Referenzen (Eignungsprüfung) diejenigen Unternehmen, mit denen er im weiteren Verfahren verhandeln möchte (Verhandlungsverfahren), um abschließend vergleichbare Angebote zu erhalten. Hierzu hat jeder Bewerber einen Teilnahmeantrag mit den vom Auftraggeber geforderten Angaben und Erklärungen einzureichen.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis
allein ist dabei nicht entscheidend.
Die Zuschlagskriterien werden bei Angebotsaufforderung mitgeteilt.
Richten Sie Ihren Teilnahmeantrag entweder elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes (s. unter http://www.evergabe-online.de) oder aber per Telefax an die Nr.: +49 30 18682 88 1572.
Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Die erforderlichen Unterlagen/Angaben, die im Teilnahmeantrag bzw. als Anlagen zum Teilnahmeantrag enthalten sein müssen, ergeben sich aus dem Dokument "Eignungskriterien". Bitte kontrollieren Sie umgehend nach Erhalt der Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Vergabeunterlagen diese auf Vollständigkeit. Auf ggf. bestehende Unklarheiten oder Widersprüche ist die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist hinzuweisen.
Alle derzeit verfügbaren Vergabeunterlagen entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung auf www.evergabe-online.de.
Sie können diese Teilnahmewettbewerbsunterlagen bis zum
Termin der Teilnahmefrist über die e-vergabeplattform des Bundes
herunterladen.
Bei technischen Fragen zur elektronischen Vergabe wenden
Sie sich bitte an die Servicestelle der e-vergabeplattform des
Bundes.
Arbeitsgemeinschaften /Kooperationen - auch internationale -
sind zulässig. Bitte teilen Sie mit, in welchem Verhältnis
(Haupt-/Unterauftragnehmer) Sie auftreten.
Weitere Hinweise: siehe Anschreiben (Anlage)
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
08.08.2018
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