Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Tochter zweier Körperschaften des Öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit:
IT-Services für das Gesundheitswesen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag HPE Server 2018
2018-1693
Server (48820000)
Lieferauftrag
Innerhalb der IT-Hardware-Landschaft der Mobil ISC GmbH kommen verschiedene Hardwarelieferanten zum Einsatz. Der Einsatz der unterschiedlichen Hersteller erfolgt hierbei serviceorientiert.
Für den Bereich Virtualisierung und Betrieb von Zusatzapplikationen, kommen derzeit Server und Bladesysteme der Firma HPE zum Einsatz. Um die Homogenität und Kompatibilität in diesem Bereich weiterhin zu stärken, sollen zukünftig ausschließlich Server desselben Herstellers beschafft werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll daher ein ebenso kompetentes wie verlässliches Unternehmen gefunden werden, das die benötigten HPE Server an die Mobil ISC GmbH liefert.
300.000,00
EUR Euro
Region Hannover (DE929)
Lehrte-Ahlten, bzw. Standorte des Auftraggebers
Für den Bereich Virtualisierung und Betrieb von Zusatzapplikationen, kommen derzeit Server und Bladesysteme der Firma HPE zum Einsatz. Um die Homogenität und Kompatibilität in diesem Bereich weiterhin zu stärken, sollen zukünftig ausschließlich Server desselben Herstellers beschafft werden.
Es kann keine konkrete Anzahl der zu liefernden Hardware angegeben werden, da die Bestellungen sehr projekt- und auftragsbezogen und insbesondere kundeninduziert erfolgen.
Preis
300.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
36
Verlängerungsoption um 12 Monate, einmalig
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
12.09.2018
10:00
- Deutsch (DE)
01.10.2018
12.09.2018
10:00
Lehrte-Ahlten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Auftragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung an seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
07.08.2018