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Ausschreibungsdetails

Rahmenvertrag HPE Server 2018

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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09.08.2018

12.09.2018 10:00

12.09.2018 10:00

2018-1693

Mobil ISC GmbH

09.08.2018 15:45

2018/S 153-350462

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Mobil ISC GmbH
Nationale Identifikations-Nr.:DE268613184
Postanschrift:Raiffeisenstraße 12
Postleitzahl:31275
Ort:Lehrte
NUTS:Region Hannover (DE929)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.mobil-isc.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Tochter zweier Körperschaften des Öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit:
IT-Services für das Gesundheitswesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Rahmenvertrag HPE Server 2018

2018-1693

II.1.2)
CPV-Code

Server (48820000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Innerhalb der IT-Hardware-Landschaft der Mobil ISC GmbH kommen verschiedene Hardwarelieferanten zum Einsatz. Der Einsatz der unterschiedlichen Hersteller erfolgt hierbei serviceorientiert.

Für den Bereich Virtualisierung und Betrieb von Zusatzapplikationen, kommen derzeit Server und Bladesysteme der Firma HPE zum Einsatz. Um die Homogenität und Kompatibilität in diesem Bereich weiterhin zu stärken, sollen zukünftig ausschließlich Server desselben Herstellers beschafft werden.

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll daher ein ebenso kompetentes wie verlässliches Unternehmen gefunden werden, das die benötigten HPE Server an die Mobil ISC GmbH liefert.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

300.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Region Hannover (DE929)

Lehrte-Ahlten, bzw. Standorte des Auftraggebers

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Für den Bereich Virtualisierung und Betrieb von Zusatzapplikationen, kommen derzeit Server und Bladesysteme der Firma HPE zum Einsatz. Um die Homogenität und Kompatibilität in diesem Bereich weiterhin zu stärken, sollen zukünftig ausschließlich Server desselben Herstellers beschafft werden.

Es kann keine konkrete Anzahl der zu liefernden Hardware angegeben werden, da die Bestellungen sehr projekt- und auftragsbezogen und insbesondere kundeninduziert erfolgen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

300.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
36

Verlängerungsoption um 12 Monate, einmalig

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

12.09.2018

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.10.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.09.2018

10:00

Lehrte-Ahlten

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Niedersachsen , Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift:Auf der Hude 2
Postleitzahl:21339
Ort:Lüneburg
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 4131-151334
Fax:+49 4131-152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Auftragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung an seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.08.2018



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