Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Indexbasierte Facettensuche für Parlamentsmaterialien
ZT6-1133-2017-335-17-IT4
Programmierung von System- und Anwendersoftware (72211000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Berlin (DE300)
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Zur Umsetzung des Auftrages sind Dienstleistungen von Mitarbeitern mit drei verschiedenen Qualifikations- und Erfahrungsschwerpunkten zu erbringen: Indexerstellung (Konzeption und Realisierung), Web-Entwicklung (Konzeption und Umsetzung der Facettensuche) sowie Projektleitung. Mindesterfahrungen in professioneller Software-Entwicklung (2 Jahre) und sehr gute Deutschkenntnisse sowie analytische, methodische und konzeptionelle Fähigkeiten werden in jedem Fall vorausgesetzt, Erfahrungen mit Agiler Software-Entwicklung, Prototyping, Software-Qualitätssicherung und IT-Sicherheitsanforderungen sind ebenfalls notwendig.
Laufzeit in Tagen:
290
Für die Leistung sind ab Zuschlagserteilung ca. 290 Personentage in Absprache mit der AG zu erbringen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
02.10.2018
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2019
04.10.2018
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www. evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich
über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden
Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung
nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Für die elektronische Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
02.08.2018