Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag ballistische Schutzweste
B 16.15 - 2042/17/VV : 1
Kugelsichere Westen (35815100)
Lieferauftrag
Ballistische Schutzweste gem. Vergabeunterlage
Ja
alle Lose
Rahmenvertrag Schutzwesten für Herren
Kugelsichere Westen (35815100)
DEUTSCHLAND (DE)
Ballistische Schutzwesten gem. Vergabeunterlage Ausführung Herren.
1.843.080,93
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
24
Dieser Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
ja
Dieser Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
nein
Die Anlage "Einzelpreise" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster einzureichen. Die Anlage "Technische Bewertung" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweise über die Erfüllung der geforderten Schutzwirkung gem. TR BSW sind mit dem Angebot einzureichen.
Rahmenvertrag Schutzwesten für Damen
Kugelsichere Westen (35815100)
DEUTSCHLAND (DE)
Ballistische Schutzwesten gem. Vergabeunterlage Ausführung Damen.
832.193,21
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
24
Dieser Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
ja
Dieser Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
nein
Die Anlage "Einzelpreise" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster einzureichen. Die Anlage "Technische Bewertung" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweise über die Erfüllung der geforderten Schutzwirkung gem. TR BSW sind mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Nachweis über die Lieferung von ballistischen Schutzwesten
Die Referenz ist durch Nennung von mindestens einer Lieferung von mind. 500 ballistischen Schutzwesten zu belegen. Die Auslieferung muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang ein Ansprechpartner des Auftraggebers, der Name des Auftraggebers, die Projektbezeichnung und ein Aktenzeichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Kontakt zum angegebenen Ansprechpartner aufzunehmen und die Referenz zu überprüfen; sollte dies nicht verifizierbar sein, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Nachweise über ein Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystem
Die Auftragnehmerin muss ein produktbezogenes Qualitätssicherungs-System (im Folgenden QS-System) unterhalten und nachweisen: ISO 9001 oder gleichwertig.
Dieses QS-System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Nachweise über die Durchführung dieser Maßnahmen - ggf. auch bei der Unterauftragnehmerin - müssen dem Güteprüfer des Beschaffungsamtes jederzeit zur Verfügung stehen.
Der Bieter muss ferner nachweisen, dass er ein QS-System unterhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.10.2018
11:30
- Deutsch (DE)
07.02.2019
09.10.2018
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
02.08.2018