Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
ZT6-1133-2018-179-16-ZT5
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Ja
alle Lose
Umweltfreundliche Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung im Paul-Löbe-Haus
Fensterreinigung (90911300)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages sind die Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Es ist eine Gesamtreinigungsfläche von 113.391,25 m² zu reinigen.
Davon sind 53.450 m² mit Fördertechnik zu reinigen.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
01.01.2019
31.12.2020
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG.
nein
nein
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Paul-Löbe-Haus
Gebäudereinigung (90911200)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages ist die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen, Sonderreinigungen und die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 11.371.691,16 m² zu reinigen.
Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:
- 44,47 % Hauptnutzfläche,
- 2,14 % Nebennutzfläche und
- 53,39 % Verkehrsfläche.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
01.01.2019
31.12.2020
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
16.11.2018
14.09.2018
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist für Los 1 und Los 2 zwingend erforderlich.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.08.2018
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