Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen
B 13.10 - 9650/17/VV : 1
Dokumentationsdienste (79131000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über Dokumentationsleistungen für die Präsidentin des Bundesgerichtshofs
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können:
1
Rahmenvereinbarung über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen
Dokumentationsdienste (79131000)
Dokumentationsdienste (79131000)
Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Dokumentation von Gerichtsentscheidungen
01.11.2018
31.10.2021
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr bis zum 31.10.2022 zu verlängern (Option).
ja
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr bis zum 31.10.2022 zu verlängern (Option).
nein
Rahmenvereinbarung über die Dokumentation von Gerichtsentscheidungen
Dokumentationsdienste (79131000)
Dokumentationsdienste (79131000)
Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Dokumentation von Gerichtsentscheidungen
01.11.2018
31.10.2021
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr bis zum 31.10.2022 zu verlängern (Option).
ja
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um ein Jahr bis zum 31.10.2022 zu verlängern (Option).
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bietergemeinschaften sowie der Einsatz von Drittunternehmen sind zugelassen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Für sämtliche Mitarbeiter der Dokumentargruppe muss der Nachweis erbracht werden, dass es sich um Volljuristen nach deutschem Recht handelt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
06.09.2018
11:30
- Deutsch (DE)
19.10.2018
22.10.2018
13:20
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
03.08.2018
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