Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit:
Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerunterstützung bei der Bekanntmachung LandKULTUR
123-02.05-20.0102-18-I-D
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Unterstützung des Projektträgers BLE bei der Durchführung der Bekanntmachung "LandKULTUR - kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen".
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
In Teilen beim Auftragnehmer und in Teilen beim Auftraggeber vor Ort.
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung des Projektträgers BLE bei der Durchführung der Bekanntmachung "LandKULTUR - kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen". Die Aufgabe umfasst das erforderliche operative Projekt- und Finanzmanagement, inkl. der fachlichen und administrativen Abwicklung der Bekanntmachung und schließt die Betreuung und Abwicklung von Vorhaben und Maßnahmen mit ein, die bereits vor Vertragsschluss seitens des Auftraggebers beschieden wurden. Beginnend mit der Prüfung der Anträge übernimmt der Auftragnehmer damit in allen Phasen der Projektförderung bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung und zur Kontrolle der geförderten Vorhaben und Maßnahmen fachliche, haushalterische und administrative Aufgaben.
nein
Zuschlagskriterien:
1. Preis (Gewichtung: 40 %)
2. Umsetzungskonzept (Gewichtung: 20 %)
3. Qualifikation (Gewichtung: 40 %)
Näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einenAuszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignungentsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabevorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
13.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
• Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb der Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich unter www.ble.de/zv und auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
• Referenzen (siehe Vergabeunterlagen)
• Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen)
• Umsetzungskonzept (siehe Vergabeunterlagen)
• IT-Sicherheitskonzept sowie Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (siehe Vergabeunterlagen)
• Versicherungspolice (siehe Vergabeunterlagen)
• Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
• Nachunternehmen (siehe Vergabeunterlagen)
• Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Der Gerichtsstand ist Bonn.
• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
31.07.2018