Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Bezug von MS Lizenzprodukten
02.25-54-04010 MS EA SelectPlus 2019
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen "Enterprise Agreement" sowie "SelectPlus" und dessen Nachfolgevertrag
Sachsen-Anhalt (DEE0)
Magdeburg
Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen "Enterprise Agreement" sowie "SelectPlus" und dessen Nachfolgevertrag
01.01.2019
31.12.2021
einmalige Verlängerung für ein weiteres Jahr
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Feststellung der Eignung (Eignungsnachweise) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Anlage 4)
•Bewerbererklärung EU-Verfahren (Anlage 7)
oder
der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zudem sind folgende Unterlagen (besondere Vertragsbedingungen) ebenfalls dem Angebot beizufügen:
•Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Anlage 5)
•Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Anlage 6)
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Ausländische Bieter müssen statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Sitzlandes einreichen.
Angaben über die Gesamtumsätze und zum Firmenprofil (s. Leistungsbeschreibung Nr. 1.5.1)
Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftungssumme von 500.000,00 € für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie) Firmenprofil (s. Leistungsbeschreibung Nr. 1.5.1)
Referenzliste (Vordruck siehe Vergabeunterlagen - Anlage 10)
Folgende Unterlagen gehen in die Bewertung ein:
Service-Konzept mit Aussagen zu den Betreuungsleistungen, Transaktionale Services, Services bei der Softwarepflege und -wartung sowie Services zur Umsetzung der Microsoft Assurance Benefits
Konzept zur Durchführung von Software Asset Management (SAM)
Konzept für die Informationsveranstaltung (s. Kriterienkatalog Nr. 3.2.1.6.2 - B.25)
Sämtliche vorgenannten Unterlagen müssen mit dem Angebot vorgelegt werden. Die genaue Ausführung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
13.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
14.11.2018
14.09.2018
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Deutsches Recht, VOL/B, Allgemeine Bedingungen des Technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt (AB TPA 05.2017)
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
30.07.2018