Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208553Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4-5, LPH 1-9 für Große Baumaßnahmen im Bereich der Verfassungsorgane und herausgehobenen Bundesbehörden in Berlin
VgV 11-1716/18
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Dienstleistungen
siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung
Berlin (DE300)
Berlin
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (Anlagengruppen 4 + 5) für mehrere Große Baumaßnahmen im Bereich der Verfassungsorgane und herausgehobenen Bundesbehörden in Berlin sucht das BBR geeignete Fachplanungsbüros. Die notwendigen Fachplanungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fachplanungsbüros vergeben werden. Die Baumaßnahmen umfassen gestalterisch hochwertige Büro- bzw. Verwaltungsgebäude mit sehr hoher technischer Ausstattung und hohen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie Sondernutzungen mit teils repräsentativem Charakter. Die Rahmenvereinbarung umfasst ca. 5-10 Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen für alle Kostengruppen (KG 100-700) in Höhe von insgesamt rd. 900 Mio. Euro netto. Die Bauaufgaben umfassen sowohl Neubaumaßnahmen als auch Grundsanierungen mit und ohne bauliche Erweiterung. Die Kostengrößen pro Einzelprojekt liegen in Höhe zwischen 10 Mio. und 400 Mio. Euro netto. Die Aufträge für die jeweiligen Baumaßnahmen sollen grundsätzlich als Einzelaufträge an einen Partner der Rahmenvereinbarung vergeben werden, in mindestens einem Fall nutzerbezogen im Bündel von mehreren Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 200 Mio. Euro netto. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz (vom Ensembleschutz bis zum hochwertigen Einzeldenkmal).
Die Bearbeitung dieser Projekte erfordert die erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü2 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (§ 9 SÜG) für alle mit der Planung und Bauausführung befassten Personen oder der Stufe Ü2 gem. Sabotageschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG) für alle Personen mit Zutrittsberechtigung zu den Baustellen und Bestandsgebäuden. Soweit bei den mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiten bislang keine erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü 2 vorliegt, genügt es für das Vergabeverfahren, wenn eine entsprechende Erklärung unterzeichnet wird, dass die Bereitschaft einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung der angegebenen Mitarbeiter besteht. Es wird jedoch klargestellt, dass der Abschluss des Rahmenvertrages und hieraus resultierender Einzelaufträge nur unter Bedingung gemäß § 158 BGB geschlossen werden, dass die Überprüfung der Stufe Ü 2 erfolgreich abgeschlossen werden kann bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nicht widerrufen wird.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 2 Stufen durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
— Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 12 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Fachplanungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten, auftragsbezogenen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 3 (Anlage B zur Rahmenvereinbarung) zu entnehmen. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren.
Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2018 bis 2022 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 – objektkonkret) festgelegt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Der Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ca. 12/2018.
Laufzeit in Monaten:
48
3
14
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Hinweis:
Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Fachplanungsleistungen für die Durchführung von großen Baumaßnahmen im Bereich der Verfassungsorgane und herausgehobenen Bundesbehörden in Berlin während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen ausschließlich auf Basis der Rahmenvereinbarungen übertragen werden (keine Exklusivität). Es kann dem Auftragnehmer daher nicht zugesichert werden, ob - und falls ja in welchem Umfang - er einen objektkonkreten Einzelauftrag erhält. Umgekehrt besteht im Wettbewerb für den Einzelauftrag für die Rahmenvertragspartner keine Verpflichtung in jedem Fall ein Angebot abzugeben (beidseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung).
nein
nein
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Einverständniserklärung zum Geheimschutz (Anlage 6)
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015-2017) muss im Bereich Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 + 5 mindestens >= 500.000 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten –
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2008 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. §§ 55ff HOAI).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Projektabwicklung (projektbezogene Aussagen zu Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung)
Hinweis: Berufung auf Zertifizierung nach EN DIN ISO 9001 oder gleichgestellte Verfahren genügt nicht, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1, P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter,
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Das konkrete Projektteam ist erst in Stufe 3 (Einzelauftrag) zu benennen.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind erst mit Angebotsabgabe für den Einzelauftrag vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
www.evergabe-online.de
Zu 1.
Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 5
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik / Nachrichtentechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 2
Zu 2.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2008 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. §§ 55ff HOAI).
Davon:
Mindestens eine Neubaumaßnahme oder Sanierungsmaßnahme mit Projektkosten (KGR 200 bis 600 nach DIN 276) netto >= 15 Mio. €
Mindestens ein Projekt mit gehobener technischer Ausstattung (Verhältnis der KGR 400 zur KGR 300+400 nach DIN 276 >= 0,40
Zu 3.
Die für das Projektteam geltenden Mindestkriterien sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbogen) aufgeführt. Das konkrete Projektteam ist erst in Stufe 3 (Einzelauftrag) zu benennen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
(siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 12
ja
28.08.2018
09:30
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
27.07.2018