Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lager- und Vertriebsleistungen
123-02.05-20.0291-17-I-L
Lagerung und Lagerhaltung (63120000)
Dienstleistungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Betrieb einer Warenwirtschaft inklusive Lagerwirtschaft, Vertrieb, Versand, Retourmanagement und Finanzbuchhaltung für Publikationen, Medien und Veranstaltungen über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Buchhaltung (79211000)
Erstellen von Adressenlisten, Postversand (79570000)
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
DEUTSCHLAND (DE)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Berlin (DE300)
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Betrieb einer Warenwirtschaft inklusive Lagerwirtschaft, Vertrieb, Versand, Retourmanagement und Finanzbuchhaltung für Publikationen, Medien und Veranstaltungen über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren.
Preis
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zu § 21 AEntG (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (Anlage 6)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (Anlage 6) vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Eigenerklärung zur Einhaltung der BSI-Grundschutz 100-2
Der Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur) Eigenerklärung vorzulegen, dass der BSI-Grundschutz eingehalten wird.
- Teilnahmenachweis an Schulung zum BSI IT-Grundschutz
Der Bieter hat mit dem Angebot anhand einer Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen, dass die als IT-Sicherheitsbeauftragte ernannte Person an einer "Ausbildung zum BSI IT-Grundschutz-Experten gemäß BSI IT-Grundschutz-Kompendium und -Standards" [Zertifikatslehrgang zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)] teilgenommen hat.
Alternativ hat der Bieter anhand einer Anmeldebestätigung zu bescheinigen, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte bis zum 31.12.2018 an einem solchen Lehrgang teilnimmt. Das Teilnahmezertifikat ist vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Kopie nach erfolgreicher Teilnahme vorzulegen.
Sofern die IT-Grundschutz-Anforderungen vollständig abgedeckt sind, akzeptiert der Auftraggeber eine vergleichbare Zertifizierung oder Schulung. Der Bieter hat hier jedoch im Angebot die Vergleichbarkeit so nachzuweisen, dass der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung die Erfüllung der IT-Grundschutz-Anforderungen nachvollziehen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2018/S 153-351740
13.09.2018
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2018
13.09.2018
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
Voraussichtlich wird im Jahr 2022 eine Bekanntmachung zum Anschlussvertrag veröffentlicht.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C)
Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Schriftliche und fernschriftliche (Fax) Angebote sowie elektronische Angebote per E-Mail sind ausgeschlossen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (Anlagen 3 bis 5 der Vergabeunterlagen), sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Eigenerklärung zur Einhaltung der BSI-Grundschutz 100-2 und der Teilnahmenachweis an einer Schulung zum BSI IT-Grundschutz für die/den Datenschutzbeauftragte/n (vgl. Punkt III 1.3) ist mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das für die Speicherung, Bearbeitung etc. der elektronischen Informationen zuständig ist. Sonstige Eignungsnachweise (vgl. Punkt III.1.3) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV).
Sofern ein Unterauftragnehmer für die Speicherung, Bearbeitung etc. von elektronischen Daten zuständig ist, ist dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (Anlage 6), die Eigenerklärung zur Einhaltung der BSI-Grundschutz 100-2 und der Teilnahmenachweis an einer Schulung zum BSI IT-Grundschutz für die/den Datenschutzbeauftragte/n (vgl. Punkt III 1.3) beizufügen.
Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
24.07.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.