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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien des Bundesarchivs (B 19.17 - 9684/17/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.07.2018

28.08.2018 11:30

28.08.2018 11:30

B 19.17 - 9684/17/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

23.07.2018 17:45

2018/S 140-319962

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228996102712
Fax: +49 22899106102712

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Rahmenvereinbarung über Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien des Bundesarchivs

B 19.17 - 9684/17/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Los 1 und Los 2


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Chemisch instabile Filme

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm (92100000)

Datenverarbeitung (72310000)

Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Märkisch-Oderland (DE409)

Hoppegarten

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Digitalisaten von chemisch instabilen Cellulosenitrat-Filmmaterialien

Mindestabnahmemenge 1998 Minuten, geschätzter Gesamtbedarf 2298 Minuten

Seitens der Auftraggeberin besteht keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindestabnahmemenge hinaus.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
18

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Alle einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Cellulosenitratfilmen bei Transport, Lagerung und Bearbeitung sind einzuhalten.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Mechanisch fragile Filme

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm (92100000)

Datenverarbeitung (72310000)

Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Märkisch-Oderland (DE409)

Hoppegarten

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Digitalisaten von mechanisch fragilen Cellulosenitrat-Filmmaterialien

Mindestabnahmemenge 1774 Minuten, geschätzter Gesamtbedarf 2074 Minuten

Seitens der Auftraggeberin besteht keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindestabnahmemenge hinaus.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
18

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Alle einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Cellulosenitratfilmen bei Transport, Lagerung und Bearbeitung sind einzuhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die für die Leistungserbringung beim Bieter zur Verfügung stehende und für die Leistungserbringung dieses Auftrages vorgesehene technische Ausstattung ist im Angebot detailliert zu beschreiben. Gefordert werden professionelle Systeme zur Digitalisierung von 35 mm-Filmmaterialien. Hersteller und Modell des Film-Scanners sind zu benennen. Die Ausstattung (Technologie, Scanner-Typ, Art des Filmtransports im Scanner, Transportgeschwindigkeit, Wetgate-System, Beleuchtung, Dichteumfang, Scanbereich, Sensor (Typ, Pixelanzahl/native Auflösung), erreichbare horizontale Auflösung etc.) ist durch detaillierte Darlegung der technischen Spezifikationen bzw. anhand von Datenblättern oder vergleichbaren Dokumenten nachzuweisen.

Für das Wetgate-System ist anzugeben, welche Flüssigkeit verwendet wird. Im Falle, dass eine andere Flüssigkeit als Perchlorethylen verwendet wird, ist die zum Einsatz kommende Reinigungsflüssigkeit anzugeben.

Ebenfalls anzugeben sind die Anzahl und die jeweilige Qualifikation der für die Leistungserbringung dieses Auftrages vorgesehenen Mitarbeiter. Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss Erfahrung im Umgang mit Cellulosenitratfilmen haben.

Mit dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen über in Art und Umfang zu der hier geforderten Leistung vergleichbare Aufträge zu benennen. Die Leistungserbringung in den Referenzaufträgen darf nicht länger als drei Jahre vor Angebotsfrist zurückliegen. Art und Umfang der erbrachten Referenzaufträge sind detailliert zu beschreiben.

Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die ebenfalls die Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien schlechten Erhaltungszustands mit mind. 4K-Auflösung umfasst haben. Hinsichtlich des Umfangs werden Referenzen als vergleichbar bewertet, die jeweils die Digitalisierung von nicht weniger als 300 Minuten (bzw. 8229 Meter) Filmmaterial beinhalteten.

Die jeweiligen Auftraggeber einschließlich entsprechender Kontaktstellen sind für jede Referenz zu benennen.

Im Angebot ist anzugeben, wie die zum Auftrag gehörenden Transportleistungen erbracht werden sollen. Es ist darzulegen, ob der Transport in Eigenleistung durch den Auftragnehmer selbst erbracht wird oder seitens des Auftragnehmers ein entsprechender Unterauftrag an ein geeignetes Transportunternehmen vergeben wird. Die zur Verfügung stehenden Transportmodalitäten (Fahrzeugtyp, klimatische Bedingungen für die Fracht) sind darzulegen. Gem. Leistungsbeschreibung ist eine Transportdauer von über 12 Stunden nicht zulässig. Der Bieter hat nachvollziehbar zu erläutern, wie er gewährleisten kann, dass die Obergrenze von 12 Stunden für die Transportdauer eingehalten wird.

Die Räumlichkeiten zur Lagerung von Nitrofilmen und die klimatischen Bedingungen innerhalb dieser Räumlichkeiten sind zu beschreiben. Die freie Lagerkapazität für Nitrofilm ist anzugeben.

Das Vorliegen einer Genehmigung zur Nitrofilmlagerung ist zu bestätigen. Das Ausstelldatum dieser Genehmigung ist zu nennen. Es darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, bezogen auf das Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung.

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Seiten des Bieters zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität für die Leistungserbringung sind zu beschreiben.

Das Vorliegen einer branchenüblichen Betriebs-Haftpflichtversicherung, die die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Filmmaterials abdeckt, ist seitens des Bieters zu bestätigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.08.2018

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

08.11.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.08.2018

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.07.2018



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