Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien des Bundesarchivs
B 19.17 - 9684/17/VV : 1
Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen (92110000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 und Los 2
Chemisch instabile Filme
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm (92100000)
Datenverarbeitung (72310000)
Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)
Märkisch-Oderland (DE409)
Hoppegarten
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Digitalisaten von chemisch instabilen Cellulosenitrat-Filmmaterialien
Mindestabnahmemenge 1998 Minuten, geschätzter Gesamtbedarf 2298 Minuten
Seitens der Auftraggeberin besteht keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Preis
Laufzeit in Monaten:
18
nein
nein
Alle einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Cellulosenitratfilmen bei Transport, Lagerung und Bearbeitung sind einzuhalten.
Mechanisch fragile Filme
Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm (92100000)
Datenverarbeitung (72310000)
Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen (79960000)
Märkisch-Oderland (DE409)
Hoppegarten
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Digitalisaten von mechanisch fragilen Cellulosenitrat-Filmmaterialien
Mindestabnahmemenge 1774 Minuten, geschätzter Gesamtbedarf 2074 Minuten
Seitens der Auftraggeberin besteht keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Preis
Laufzeit in Monaten:
18
nein
nein
Alle einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Cellulosenitratfilmen bei Transport, Lagerung und Bearbeitung sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die für die Leistungserbringung beim Bieter zur Verfügung stehende und für die Leistungserbringung dieses Auftrages vorgesehene technische Ausstattung ist im Angebot detailliert zu beschreiben. Gefordert werden professionelle Systeme zur Digitalisierung von 35 mm-Filmmaterialien. Hersteller und Modell des Film-Scanners sind zu benennen. Die Ausstattung (Technologie, Scanner-Typ, Art des Filmtransports im Scanner, Transportgeschwindigkeit, Wetgate-System, Beleuchtung, Dichteumfang, Scanbereich, Sensor (Typ, Pixelanzahl/native Auflösung), erreichbare horizontale Auflösung etc.) ist durch detaillierte Darlegung der technischen Spezifikationen bzw. anhand von Datenblättern oder vergleichbaren Dokumenten nachzuweisen.
Für das Wetgate-System ist anzugeben, welche Flüssigkeit verwendet wird. Im Falle, dass eine andere Flüssigkeit als Perchlorethylen verwendet wird, ist die zum Einsatz kommende Reinigungsflüssigkeit anzugeben.
Ebenfalls anzugeben sind die Anzahl und die jeweilige Qualifikation der für die Leistungserbringung dieses Auftrages vorgesehenen Mitarbeiter. Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss Erfahrung im Umgang mit Cellulosenitratfilmen haben.
Mit dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen über in Art und Umfang zu der hier geforderten Leistung vergleichbare Aufträge zu benennen. Die Leistungserbringung in den Referenzaufträgen darf nicht länger als drei Jahre vor Angebotsfrist zurückliegen. Art und Umfang der erbrachten Referenzaufträge sind detailliert zu beschreiben.
Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die ebenfalls die Digitalisierung von Cellulosenitrat-Filmmaterialien schlechten Erhaltungszustands mit mind. 4K-Auflösung umfasst haben. Hinsichtlich des Umfangs werden Referenzen als vergleichbar bewertet, die jeweils die Digitalisierung von nicht weniger als 300 Minuten (bzw. 8229 Meter) Filmmaterial beinhalteten.
Die jeweiligen Auftraggeber einschließlich entsprechender Kontaktstellen sind für jede Referenz zu benennen.
Im Angebot ist anzugeben, wie die zum Auftrag gehörenden Transportleistungen erbracht werden sollen. Es ist darzulegen, ob der Transport in Eigenleistung durch den Auftragnehmer selbst erbracht wird oder seitens des Auftragnehmers ein entsprechender Unterauftrag an ein geeignetes Transportunternehmen vergeben wird. Die zur Verfügung stehenden Transportmodalitäten (Fahrzeugtyp, klimatische Bedingungen für die Fracht) sind darzulegen. Gem. Leistungsbeschreibung ist eine Transportdauer von über 12 Stunden nicht zulässig. Der Bieter hat nachvollziehbar zu erläutern, wie er gewährleisten kann, dass die Obergrenze von 12 Stunden für die Transportdauer eingehalten wird.
Die Räumlichkeiten zur Lagerung von Nitrofilmen und die klimatischen Bedingungen innerhalb dieser Räumlichkeiten sind zu beschreiben. Die freie Lagerkapazität für Nitrofilm ist anzugeben.
Das Vorliegen einer Genehmigung zur Nitrofilmlagerung ist zu bestätigen. Das Ausstelldatum dieser Genehmigung ist zu nennen. Es darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, bezogen auf das Ende der Angebotsfrist dieser Ausschreibung.
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Seiten des Bieters zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität für die Leistungserbringung sind zu beschreiben.
Das Vorliegen einer branchenüblichen Betriebs-Haftpflichtversicherung, die die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Filmmaterials abdeckt, ist seitens des Bieters zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.08.2018
11:30
- Deutsch (DE)
08.11.2018
28.08.2018
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
23.07.2018