Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=207211
an die oben genannten Kontaktstellen.
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Andere Tätigkeit:
Naturschutz
Abschnitt II: Gegenstand
Wahrnehmung der Aufgaben eines "Rote-Liste-Zentrums"
Z 1.2 - 53202/RLZ/2018/1
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
An den Roten Listen, die Auskunft über die Gefährdung der Natur geben, arbeiten viele ehrenamtlich engagierte Menschen mit. Es soll ein Rote-Liste-Zentrum gegründet werden, das die ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkenner im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz bei der Erstellung der Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze unterstützt.
Reiseverwaltung (63516000)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Programmierung von Anwendersoftware (72212000)
Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung (79420000)
Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten (79550000)
Erstellen von Adressenlisten, Postversand (79570000)
Personalschulung (79632000)
Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen (79950000)
Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen (79990000)
Tutorendienste (80590000)
Schutz gefährdeter Arten (90721700)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Inhalt des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines Rote-Liste-Zentrums mit den begleitenden Gremien "Steuerungsgruppe" und "Rote-Liste-Beirat". Das Rote-Liste-Zentrum soll an erster Stelle dazu dienen, die Zukunft Roter Listen durch bedarfsgerechte fachliche, logistische und finanzielle Unterstützung der Expertenkreise zu sichern. Die Tätigkeit der Koordinatorinnen und Koordinatoren wird dabei angemessen honoriert. Die ehrenamtlich tätigen Fachleute werden beraten und fachlich begleitet, finanzielle Mittel für Vorbreitung, Begleitung und Abwicklung von Unterstützungsvereinbarungen werden bereitgestellt, die Qualität der Roten Listen wird während ihres Erstellungsprozesses qualitätsgesichert und die Roten Listen werden redaktionell bis zur Druckreife vorbereitet. Die fachlich neutrale Auftragnehmerin / Der fachlich neutrale Auftragnehmer stellt für diese Aufgaben das Personal zur Verfügung und übernimmt das Personal- und Finanzmanagement sowohl für den Betrieb des Rote-Liste-Zentrums als auch für die eigenverantwortliche Betreuung und Abwicklung der Unterstützungs- und Koordinationsvereinbarungen mit den Rote-Liste-Fachleuten.
Da die Roten Liste für insgesamt ca. 60 Artengruppen von Tieren, Pflanzen und Pilzen zeitlich versetzt vorbereitet und erstellt werden, ist zu jedem Zeitpunkt mit etwa 20 bis 25 Verträgen zu rechnen, die fachlich zu betreuen und zu verwalten sind. Pro Kalenderjahr sind für Unterstützungsleistungen insgesamt bis zu 1,2 Millionen Euro inkl. Sach- und Nebenkosten sowie ggf. anfallender Umsatzsteuer vorgesehen. Neben den Koordinationsleistungen geht es um Unterstützungsvereinbarungen für folgende Aufgabenbereiche mit Rote-Liste-Bezug: Datenerfassung; Datenzusammenstellung und -aufbereitung; Erarbeitung und Aktualisierung taxonomischer Checklisten; methodische Voruntersuchungen; Kommunikation (v.a. Arbeitsgruppen-Treffen); wissenschaftliche Qualifikation bzw. Nachwuchsförderung.
Die Aufgaben des Rote-Liste-Zentrums sind in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz wahrzunehmen. Der zentrumsinternen Kommunikation, aber auch dem kontinuierlichen Austausch mit dem Bundesamt für Naturschutz und den zu betreuenden Rote-Liste-Fachleuten kommt eine besondere Bedeutung zu.
Laufzeit in Monaten:
36
Der Auftrag kann um weitere 36 Monate verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet das Bundesamt für Naturschutz spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Ein Anspruch der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie dessselben, sofern die Bieterin / der Bieter bzw. das/die Nachunternehmen in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.2.2)) nicht älter als 3 Monate sein
(b) Erklärung, ob und auf welche Art die Bieterin / der Bieter bzw. das/die Nachunternehmen wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und übergesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten
(c) Eigenerklärung nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Vordruck)
(d) Sofern der Tatbestand der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erfüllt ist: Eigenerklärung "Nachunternehmen" für jedes Nachunternehmen (Vordruck)
(e) Sofern der Tatbestand der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erfüllt ist: Eigenerklärung "Arbeitsgemeinschaft" für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Vordruck)
Die Bieterin / Der Bieter als Träger/in des Rote-Liste-Zentrums muss nachvollziehbar begründet ihre/seine fachliche Neutralität erklären und für die Wahrnehmung der Aufgaben des Rote-Liste-Zentrums eine separate Organisationseinheit schaffen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
27.09.2018
14:00
- Deutsch (DE)
30.11.2018
27.09.2018
14:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
ca. 6 Monate vor Auslaufen des aktuell zu vergebenen Vertrages (ggf. einschließlich der ausgeübten Vertragsverlängerung)
Bitte beachten Sie, dass nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über die Internetseite www.evergabe-online.de mit Hilfe des Angebotsassistenten (ANA) beantragen bzw. per E-Mail an Vergaben@BfN.de unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2 - 53202/RLT/2018/1 Rote-Liste-Zentrum" Ihr Interesse an der Ausschreibung kundtun, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten zu Bieterfragen erhalten.
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Fragen zur Ausschreibung sind nur bis zum 12.09.2018 / 14:00 Uhr (Ortszeit) mit Hife des Angebotsassistenten (ANA) über die Internetseite www.evergabe-online.de bzw. per E-Mail an Vergaben@BfN.de unter Verwendung des Betreffs "Z 1.2 - 53202/RLZ/2018/1 Rote-Liste-Zentrum" ausschließlich in deutscher Sprache zugelassen. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Gesetellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 19.09.2018 über die Internetseite www.evergabe-online.de bzw. an die E-Mail-Adressen, die zur Mitteilung des Interesses an der Ausschreibung benutzt wurden, bekanntgegeben. Sollten Sie am 19.09.2018 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden.
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Ihr Angebot sowie der vollständig ausgefüllte Angebotsvordruck sind unter Beifügung der Unterlagen der Eignungs- und Zuschlagskriterien unter Verwendung des Angebotsassistenten (ANA) über die Internetseite www.evergabe-online.de bzw. schriftlich und auf dem Postweg oder persönlich in doppelter Ausführung in einem verschlossenen doppelten Briefumschlag bei folgender Adresse einzureichen:
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Z 1.2 - Frau Surmann
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
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Weiterhin ist der innere Umschlag wie folgt zu kennzeichnen:
Bitte nicht öffenen!
Ausschreibung: Warhnehmung der Aufgaben eines "Rote-Liste-Zentrums"
Aktenzeichen: Z 1.2 - 53202/RLZ/2018/1
Angebotsfrist: 27.09.2018 / 14:00 Uhr
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 160 Abs. 3 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
22.08.2018
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.