Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeifahrzeuge LSA: verschiedene Funkstreifenwagen und Pkw
02.24-81161-420-18
Polizeifahrzeuge (34114200)
Lieferauftrag
Lieferung von verschiedenen Funkstreifenwagen und Pkw für die Polizei Sachsen-Anhalt
Ja
alle Lose
Funkstreifenwagen - Fustw
Polizeifahrzeuge (34114200)
Spezialfahrzeuge (34114000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Lieferung von 47 Funkstreifenwagen gemäß Vergabeunterlagen
01.03.2019
30.09.2019
nein
nein
Funkstreifenwagen für Bundesautobahn - Fustw BAB
Polizeifahrzeuge (34114200)
Spezialfahrzeuge (34114000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Lieferung von drei Funkstreifenwagen BAB gemäß Vergabeunterlagen
01.03.2019
30.09.2019
nein
nein
Funkstreifenwagen für Gelände - Fustw G
Polizeifahrzeuge (34114200)
Spezialfahrzeuge (34114000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Lieferung von 12 Funkstreifenwagen Gelände gemäß Vergabeunterlagen
01.03.2019
30.09.2019
nein
nein
Pkw Kombi
Polizeifahrzeuge (34114200)
Spezialfahrzeuge (34114000)
Personenkraftwagen (34110000)
Kraftfahrzeuge (34100000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Lieferung von 15 Pkw Kombi gemäß Vergabeunterlagen
01.03.2019
30.09.2019
nein
nein
Pkw Limousine
Polizeifahrzeuge (34114200)
Kraftfahrzeuge (34100000)
Personenkraftwagen (34110000)
Spezialfahrzeuge (34114000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Lieferung von zwei Pkw Limousinen gemäß Vergabeunterlagen
01.03.2019
30.09.2019
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
•Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u. ä.", § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und
•Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
oder
•der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Die folgenden Unterlagen (Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
-Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
-Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Fachliche- und Bewertungsunterlagen
Die fachliche Wertung des Angebotes und die Bewertung entsprechend der Matrix erfolgt durch die ausgefüllte Leistungsbeschreibung inklusive Fragebogen. Zudem sind folgende Unterlagen vorzulegen:
LV, S. 6, Punkt 4.1.
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach EWG 80/1268, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ich bitte um Vorlage von technischen Datenblättern oder Prospekten oder genaue Benennung auf einem gesonderten Blatt.
LV, S. 11, Punkt 7.2.
Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen.
LV, S. 16/17, Punkt 8.18.2.
Der angebotene Fahrzeugtyp muss die Unterbringung der Ausrüstung gewährleisten. Ein aussagefähiges Konzept ist bei Angebotsunterbreitung vorzulegen.
LV, S. 20, Punkt 9.2.11.
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
LV, S. 24, Punkt 11.1.
Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen.
Testung
Zur Beurteilung der verschiedenen Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix können Testmodelle abgefordert werden. Dies wird anhand der Angebote entschieden.
Die Testmodelle können ohne Funkausrüstung und ohne die polizeispezifische Sonderausstattung geliefert werden. Die Testmodelle müssen dann innerhalb einer Woche durch den Bieter geliefert werden. Die Testung wird ca. 2 Wochen betragen und erfolgt für das TPA LSA kostenlos. Die Abholung wird ebenfalls durch den Bieter vorgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.09.2018
23:58
- Deutsch (DE)
15.11.2018
19.09.2018
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
16.07.2018