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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung ballistische Schutzweste (B 16.12 - 4769/17/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.07.2018 (letzte Änderung am 24.08.2018)

20.09.2018 11:30

20.09.2018 11:30

B 16.12 - 4769/17/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

24.08.2018 07:07

2018/S 131-298448

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:DEUTSCHLAND (DE)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2614
Fax:+49 2289910610-2614

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Rahmenvereinbarung ballistische Schutzweste

B 16.12 - 4769/17/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Kugelsichere Westen (35815100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ballistische Schutzweste

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Kugelsichere Westen (35815100)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 1: Ausführung Herren:

Festbestellmenge bei Auftragserteilung: 4800 ballistische Schutzwesten mit Zubehör;

variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung: 88000 ballistische Schutzwesten mit Zubehör

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils um zwölf Monate verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

88000 ballistische Schutzwesten mit Zubehör (variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung)

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Anlage "Einzelpreise" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster einzureichen. Die Anlage "Technische Bewertung" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweise über die Erfüllung der geforderten Schutzwirkung gem. TR BSW sind mit dem Angebot einzureichen.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Kugelsichere Westen (35815100)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 2: Ausführung Damen:

Festbestellmenge bei Auftragserteilung: 1200 ballistische Schutzwesten mit Zubehör;

variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung: 22000 ballistische Schutzwesten mit Zubehör

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
24

Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils um zwölf Monate verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

22000 ballistische Schutzwesten mit Zubehör (variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung)

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Anlage "Einzelpreise" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster einzureichen.

Die Anlage "Technische Bewertung" ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweise über die Erfüllung der geforderten Schutzwirkung gem. TR BSW sind mit dem Angebot einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis über die Lieferung von ballistischen Schutzwesten

Die Referenz ist durch Nennung von mindestens einer Lieferung von mind. 500 ballistischen Schutzwesten zu belegen. Die Auslieferung muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang ein Ansprechpartner des Auftraggebers, der Name des Auftraggebers, die Projektbezeichnung und ein Aktenzeichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Kontakt zum angegebenen Ansprechpartner aufzunehmen und die Referenz zu überprüfen; sollte dies nicht verifizierbar sein, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Nachweise über ein Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystem

Die Auftragnehmerin muss ein produktbezogenes Qualitätssicherungs-System (im Folgenden QS-System) unterhalten und nachweisen: ISO 9001 oder gleichwertig.

Dieses QS-System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.

Nachweise über die Durchführung dieser Maßnahmen - ggf. auch bei der Unterauftragnehmerin - müssen dem Güteprüfer des Beschaffungsamtes jederzeit zur Verfügung stehen.

Der Bieter muss ferner nachweisen, dass er ein QS-System unterhält.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

20.09.2018

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

09.01.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.09.2018

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

09.07.2018



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

24.08.2018


24.08.2018




25.07.2018


25.07.2018




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