Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Andere:
Politische Stiftung
Andere Tätigkeit:
politische Bildung, Festigung der Demokratie, Förderung der europäischen Einigung, Intensivierung der transatlantischen Beziehungen, entwicklungspolitische Zusammenarbeit
Abschnitt II: Gegenstand
Archivsoftware für die Verwaltung, Übernahme, Ausgabe und Langzeitarchivierung analoger sowie digitaler Archivalien
18-0240-06
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Beschaffung einer Archivsoftware (Standardlösung) für die Erfassung, Verwaltung, Langzeitarchivierung und Darstellung aller archivischen Bestände und hybrider Überlieferungen für das Archiv für Christlich-Demokratische Politik mit dem Schwerpunkt Schriftgutarchiv unter Abbildung der bereits vorhandenen Tektonik. (einsschließlich Lesesaal/Magazinfunktion sowie eine Funktion zur Onlinestellung von Metadaten und Digitalisaten im Internet ein.
***Die Leistungsbeschreibung inklusive Vergabeunterlagen kann abgerufen werden nach Abgabe der Geheimhaltungserklärung***
364.500,00
EUR Euro
Informationssysteme (48810000)
Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
53757 Sankt Augustin
Die Lieferung der Archivsoftware beinhaltet die Herstellung der Betriebsbereitschaft,die Schulung der Nutzer, die Migration sämtlicher Altdaten aus FAUST 8 Professional und DIAS! inklusive der Verlinkungen untereinander und Customizing.
Zum Ausschreibungsgegenstand gehören Wartungsdienste sowie Serviceleistungen gemäß EVB IT-Systemliefervertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten
364.500,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:
48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit
— Erklärung Registerauskunft
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung dieses Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
14.08.2018
11:00
- Deutsch (DE)
30.09.2018
14.08.2018
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
***Wichtiger Hinweis***
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist die Unterzeichnung der Geheimhaltungserklärung erforderlich, welche elektronisch von der Internet-Adresse, siehe I.3), herunterzuladen ist.
Die Erklärung kann als PDF Datei per Email (mit einfacher Signatur) an ausschreibung@kas.de versendet werden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Dokumente aus den Vergabeunterlagen - das Angebotsschreiben (A-0), die Beantwortungsvorlage (B-1), das Preisblatt (B-2) sowie die Erklärungen (A-2 und A-3) zur Erstellung des Angebotes genutzt (ausgedruckt, ausgefüllt und ggf. unterschrieben) werden müssen.
Geforderte Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Konrad-Adenauer-Stiftung
e. V. (KAS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der KAS zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der KAS geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die KAS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die KAS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die KAS.
06.07.2018