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Ausschreibungsdetails

Dienstleistungen insbesondere nach § 40 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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04.07.2018

17.08.2018 10:00

17.08.2018 10:00

VIII 1 - 1400/27 - 1 - VSBG 6/2018

Bundesamt für Justiz

09.08.2018 15:11

2018/S 127-289667

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99 - 103
Postleitzahl: 53113
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat VIII 1

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung

Dienstleistungen insbesondere nach § 40 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

VIII 1 - 1400/27 - 1 - VSBG 6/2018

II.1.2)
CPV-Code

Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Unterstützung von Verbrauchern nach Artikel 14 der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Wahrnehmung der Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

800.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben. Dem BfJ sind unter anderem die Aufgaben der behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr nach § 57a Luftverkehrsgesetz, der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil-, Handels- und Strafsachen übertragen sowie die Pflege und Verwaltung der Daten im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister sowie die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus den Registern.

Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (nachfolgend als VSBG bezeichnet) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.

Nach § 40 VSBG obliegt dem BfJ die Unterstützung der Verbraucher gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ADR-Richtlinie genannt) sowie die Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ODR-Verordnung genannt) übertragen.

Das BfJ beabsichtigt, diese beiden Aufgaben (Unterstützung der Verbraucher nach Artikel 14 ADR-Richtlinie und OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 ODR-Verordnung) auf einen geeigneten externen Dienstleister zu übertragen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:
48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Optionale Tätigkeit in rein nationalen Fällen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eignungs-und Leistungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

17.08.2018

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

19.11.2018

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.08.2018

10:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Justiz

Referat VIII 1

z. Hd. Herrn Heinrich Beine o.V.i.A.

Hausanschrift:

Adenauerallee 99 – 103

D 53113 Bonn

Postanschrift:

D 53094 Bonn

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.07.2018



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